Diese Informationen muss eine Betriebsanleitung für Maschinen enthalten

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Diese Informationen muss eine Betriebsanleitung für Maschinen enthalten

Wenn Sie Hersteller einer Maschine sind, müssen Sie für diese eine Betriebsanleitung zur Verfügung stellen – so steht es in Artikel 5 der Maschinenrichtlinie. Dieses Schriftstück informiert Leser:innen darüber, wie sie die Maschine über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg sachgerecht und sicher verwenden können. Aber welche Informationen muss eine Betriebsanleitung eigentlich enthalten?

Inhaltsverzeichnis
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    Erstellung von Betriebsanleitungen ist sehr komplex

    Benutzerhandbücher zu erstellen ist eine komplexe Angelegenheit: Die Maschinenrichtlinie setzt mit einer Vielzahl von Anforderungen hohe Hürden. So muss die Person, die die Betriebsanleitung erstellt, nicht nur fit in technischer Kommunikation sein. Sie sollte auch Kenntnisse in den Bereichen Konformitätserklärung, Recht und technisches Design haben. Wer sichergehen möchte, dass er alle relevanten Aspekte in puncto Recht, Regularien und Aufbau erfüllt, kann die ISO 20607 zu Rate ziehen. Die Norm unterstützt die/den Autor:in einer Betriebsanleitung dabei, diese ordnungsgemäß nach der Maschinenrichtlinie zu verfassen. So müssen Betriebsanleitungen für Maschinen beispielsweise diese sieben Informationen enthalten:

     

    Firmenname und Anschrift: Damit die Maschine rechtlich einem Hersteller zugeordnet werden kann, sind der Firmenname und die vollständige Anschrift des Herstellers bzw. seines Bevollmächtigten notwendige Elemente.

    Allgemeine Beschreibung der Maschine: Die allgemeine Beschreibung einer Maschine dient dazu, ihre Beschaffenheit und ihren Aufbau zu dokumentieren. Die/Der Anwender:in erfährt beispielsweise, für welchen Zweck die Maschine zu verwenden ist und aus welchen Komponenten sie besteht.

    Eine Beschreibung der sachgemäßen Verwendung: Diese umfasst inhaltlich ganz klar, für welchen Einsatz die Maschine gebaut wurde. Das ist wichtig, falls es bei unsachgemäßem Gebrauch zu einer Störung oder einem Unfall kommen sollte. So kann sich der Hersteller auf diesen Abschnitt berufen.

    Eine Beschreibung von Maßnahmen zur Einrichtung und Wartung: Dazu zählen einerseits die Schritte, die zur Montage und Inbetriebnahme der Maschine im Betrieb vorgenommen werden müssen. Auch die notwendigen Aktionen zur Wartung finden sich in diesem Abschnitt wieder.

    Schutzmaßnahmen seitens der Anwender:innen: Damit die Maschine im Betrieb maximal sicher läuft, muss auch die/der Anwender:in verschiedene Maßnahmen zum Schutz der beteiligten Personen treffen. Dazu zählt unter anderem, Gefahrenbereiche kenntlich zu machen.

    Angaben zu möglichen Restrisiken: Auch wenn die Maschine so sicher wie möglich gebaut wurde, lassen sich eventuelle Restrisiken nicht vollständig ausschließen. Diese müssen aufgelistet und beschrieben werden, damit potenzielle Gefahrenstellen als bekannt gelten.

    Vorgehen bei Störungen oder Unfällen: Sollte es trotz sachgemäßer Bedienung und unter Beachtung aller Vorsichtsmaßnahmen doch zu einer Funktionsstörung oder einem Unfall kommen, ist schnelles Handeln gefragt. Hier unterstützt die Betriebsanleitung mit wertvollen Hinweisen.

    Wichtig: Die DIN-Norm ISO 20607 liefert hilfreiche, mit der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG harmonisierte (angeglichene) Informationen zur Erstellung von Betriebsanleitungen für Maschinen.

    Betriebsanleitung muss verständlich sein

    Neben allen rechtlichen und formalen Anforderungen muss eine Betriebsanleitung für die/den Anwender:in vor allem eines sein: verständlich. Neben einfachen Sätzen kommt es hier besonders auch auf die Verwendung technisch korrekter Fachbegriffe und standardisierter Formulierungen an. Um Sachverhalte möglichst einfach darzustellen, können auch Piktogramme und Zeichnungen zum Einsatz kommen. Tabellen und Aufzählungen tragen ebenfalls zu einer übersichtlichen Darstellung bei.
     
    Zusammengefasst ist die Betriebsanleitung ein sehr umfassendes Dokument, bei dem Einfachheit, Vollständigkeit und formale Korrektheit unabdingbar sind. Sollten Sie diese verantwortungsvolle Aufgabe aus zeitlichen oder fachlichen Gründen nicht selbst meistern wollen, fragen Sie mich als Experten auf jeden Fall an – ich unterstütze Sie gern!

    Gerne unterstütze ich Sie bei der Erstellung der Betriebsanleitung für Ihre Maschine oder Anlage im Rahmen der Technischen Dokumentation.

    Kay Knorre

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