Was Importeure bei Maschinen aus dem Nicht-EU-Ausland beachten müssen

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Was Importeure bei Maschinen aus dem Nicht-EU-Ausland beachten müssen

Maschinen werden nur selten komplett in einem Land gefertigt und dann auch ausschließlich in diesem vertrieben. In den meisten Fällen werden einzelne Bauteile oder sogar ganze Maschinen aus dem Ausland importiert und in einem oder mehreren Ländern weiterverkauft. Der folgende Blogartikel beschäftigt sich mit der Frage, welche Dinge es speziell beim Import von Maschinen aus dem Nicht-EU-Ausland, beispielsweise aus Asien, Amerika, Afrika oder Australien, zu beachten gilt.

Inhaltsverzeichnis
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    Import von Maschinen aus dem EU-Ausland vs. Nicht-EU-Ausland: Was ist der Unterschied?

    Beim Import von Maschinen ist es wichtig, dass die aus dem Ausland gelieferten Maschinen gemäß der EU-Harmonisierungsvorschriften rechtskonform sind, also eine gültige CE-Kennzeichnung und nach geltenden Richtlinien und Normen hergestellt wurden. Bei Maschinen, die im EU-Ausland gefertigt werden, besteht eine Konformitätsvermutung, da der Hersteller selbst im Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie produziert. 

    Stammen die Maschinen allerdings aus dem Nicht-EU-Ausland, wo andere (eventuell nicht mit den EU-Harmonisierungsvorschriften vergleichbare) rechtliche Bedingungen herrschen, darf der Importeur nicht einfach davon ausgehen, dass diese rechtskonform sind – auch, wenn sie mit einem Zertifikat geliefert werden. Dieses erfüllt nämlich nur in den seltensten Fällen europäische Standards zur Maschinensicherheit.

     

    Welche rechtlichen Pflichten hat ein Importeur von Maschinen und Anlagen?

    Der Importeur ist die erste Anlaufstelle, wenn es um die Haftung für aus dem Nicht-EU-Ausland importierte Produkte geht. Wird also etwa eine Maschine aus dem Nicht-EU-Ausland ohne gültige CE-Kennzeichnung oder vergleichbare Zertifizierung geliefert, ist der Importeur gesetzlich dazu verpflichtet, die technischen Unterlagen selbst bereitzustellen und, sofern noch nicht erfolgt, selbst ein Konformitätsbewertungsverfahren für die Maschine durchzuführen. Deshalb empfiehlt es sich für Importeure, sich bereits vor dem Einkauf von Produkten bei deren Hersteller über die Produktkonformität zu informieren und vertraglich ein Konformitätsbewertungsverfahren durch den Hersteller auszuhandeln.

    Hinweis: Wird eine Maschine aus dem Nicht-EU-Ausland ohne gültige CE-Kennzeichnung oder vergleichbare Zertifizierung geliefert, ist der Importeur gesetzlich dazu verpflichtet, die technischen Unterlagen selbst bereitzustellen und, sofern noch nicht erfolgt, selbst ein Konformitätsbewertungsverfahren für die Maschine durchzuführen. Der Importeur wird bei importierten Maschinen aus dem Nicht-EU-Ausland rechtlich nach gültigem Gesetz vollumfänglich haftbar gemacht.

    Diese technischen Unterlagen muss ein Importeur von Maschinen aus dem Nicht-EU-Ausland korrekt vorlegen können

    Das folgende PDF gibt Überblick über die gängigsten technischen Unterlagen, die der Zoll und die Marktaufsichtsbehörde beim Import von Maschinen aus dem Nicht-EU-Ausland verlangen dürfen und müssen.

    Was ist eine Marktaufsichtsbehörde und welche Rolle spielt sie bei der CE Kennzeichnung?

     

    Eine Marktaufsichtsbehörde ist eine auf Länderebene organisierte Regierungsbehörde. In Deutschland gibt es somit 16 verschiedene Marktaufsichtsbehörden. Es ist ihre Aufgabe, die gesetzlich festgehaltene Produktsicherheit zu prüfen und dadurch dafür zu sorgen, dass Verbraucher:innen nicht mit potenziell gefährlichen Produkten hantieren. Marktaufsichtsbehörden dürfen dafür auch Strafen und Vertriebsverbote gegenüber Herstellern und Händlern, zu denen auch die Importeure zählen, aussprechen.

    Die Aufsichtspflicht von Marktaufsichtsbehörden bezieht sich neben Maschinen auch auf viele andere Produktkategorien: von elektronischen Unterhaltungsartikeln wie TVs oder Smartphones über Haushaltselektronik wie Backöfen, Haarföhns oder Toastern bis hin zu Kinderspielzeug und Möbelstücken. Für Marktaufsichtsbehörden ist es zum Teil schwer, für diese Vielzahl an Produkten jeweils detaillierte Fachkenntnisse zu haben.

    Aufgrund der Organisation der Marktaufsichtsbehörden kann es durchaus dazu kommen, dass die Konformität von ein und derselben Maschine von zwei verschiedenen Marktaufsichtsbehörden unterschiedlich bewertet wird.

     

    Wie können Importeure von Maschinen im Vorfeld Probleme verhindern?

    Wer plant, Maschinen aus dem Nicht-EU-Ausland zu importieren und gegebenenfalls weiterzuverkaufen, sollte sich so bald wie möglich beim Hersteller erkundigen, welche Standards für die Konformitätsbewertung herangezogen werden. Sollten diese von den Anforderungen der europäischen Maschinenrichtlinie abweichen, empfiehlt es sich, frühzeitig mit einem Experten für CE-Kennzeichnung in Kontakt zu treten und das weitere Vorgehen zu planen, um größere Probleme bei der Einfuhr zu vermeiden.

    Mit meiner langjährigen Expertise im Bereich Maschinensicherheit unterstütze ich Sie gern als externer CE-Berater rund um die Themen der Risikobeurteilung, CE-Kennzeichnung und Technischen Dokumentation.

    Kay Knorre

    CE-Fachwissen
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