Benötigen alle Maschinen eine CE-Kennzeichnung?

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Benötigen alle Maschinen eine CE-Kennzeichnung?

Das CE-Zeichen, das auf vielen elektronischen und elektrischen Geräten angebracht ist, kennt sicher jeder. Doch dahinter steckt mehr als nur ein Aufkleber mit grafischem Symbol: Die CE-Kennzeichnung wurde 1985 eingeführt. Sie sorgt dafür, dass technische Güter, die innerhalb der EU vermarktet werden, den EU-weiten Anforderungen an Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz entsprechen. Wenn ein Hersteller innerhalb der EU also ein Produkt in Verkehr bringt, das einer oder mehreren EU-Richtlinien des „New Legislative Framework“ (NLF) der EU entspricht, ist die CE-Kennzeichnung Pflicht. Hierzulande ist diese Verpflichtung im Deutschen Produktgesetz geregelt. Darin sind zahlreiche CE-Richtlinien umgesetzt. So fallen alle elektrischen bzw. elektronischen Geräte und auch Maschinen unter die Kennzeichnungspflicht.
Wenn Sie also in Deutschland eine Maschine gebaut und innerhalb der EU verkauft haben, müssen Sie spätestens bei der Übergabe die CE-Kennzeichnung vorweisen. Damit dokumentieren Sie als Hersteller, dass Ihr Produkt zum Zeitpunkt der Aushändigung allen aktuell relevanten Normen, Richtlinien und Gesetzen in puncto Sicherheit im weitesten Sinne entspricht.
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    Konformitätsbewertungsverfahren ist Basis

    Wenn Sie eine CE-Kennzeichnung benötigen, müssen Sie Ihr Produkt einem Konformitätsbewertungsverfahren unterziehen. Nach den Richtlinien können Sie selbst als Hersteller oder eine von Ihnen beauftragte Firma die Bewertung vornehmen. Dazu ist für jede der anzuwendenden EU-Richtlinien ein klar strukturiertes Vorgehen definiert. Die Europäische Kommission stellt dazu Flussdiagramme zur Verfügung. Im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens muss ein Maschinenhersteller eine umfangreiche Technische Dokumentation erstellen, die den Nachweis der Konformität belegt. Er ist gesetzlich verpflichtet, diese Unterlagen mindestens zehn Jahre lang aufzubewahren. Herzstück der Technischen Dokumentation ist die Konformitätserklärung. Sie muss grundsätzlich in einer Amtssprache der EU verfasst sein und enthält zahlreiche Angaben: Neben Namen und Anschrift des Herstellers oder seines bevollmächtigten Vertreters sind unter anderem Details zu der Maschine sowie den angewandten Richtlinien festzuhalten. Eine Konformität gemäß der Europäischen Maschinen- und/oder Niederspannungsrichtlinie kann nur erklärt werden, wenn zuvor eine Risikobeurteilung und eine Betriebsanleitung erstellt wurden.

    Wichtig: Ein Konformitätsbewertungsverfahren (inklusive der Technischen Dokumentation aus Risikobeurteilung, Betriebsanleitung und Konformitätserklärung) ist die Grundlage für die CE-Kennzeichnung einer Maschine oder Anlage.

    So wird das CE-Zeichen angebracht

    Hat die zu beurteilende Maschine das Konformitätsbewertungsverfahren erfolgreich durchlaufen, darf der Hersteller das CE-Zeichen auf seiner Maschine anbringen. Zu 95% findet sich dieses auf dem Typenschild wieder, denn es muss gut sichtbar und gleichzeitig dauerhaft befestigt sein. Das Zeichen selber muss eine Höhe von mindestens 5 Millimetern haben und dabei dem vorgeschriebenen Schriftbild sowie bestimmten Proportionen entsprechen.

    Überprüfung der Konformität

    Die Konformitätsbewertung Ihrer Maschine sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen, denn Sie werden rechtlich dafür in die Pflicht genommen, die Richtlinien auch einzuhalten. Tatsächlich dürfen Instanzen wie Marktaufsichtsbehörden oder die Berufsgenossenschaft (BG) Ihren Betrieb besuchen und überprüfen. Entsprechende Unterlagen sollten Sie also unbedingt zur Hand haben, wenn sich eine Kontrolle ankündigt. Das ist ein Aspekt, der vor allem für Betreiber von Maschinen absolut wichtig ist.

    Haben Sie Fragen zu den Themen CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertungsverfahren? Ich unterstütze Sie in allen Belangen – nehmen Sie gern unverbindlich Kontakt zu mir auf.
     

    Gerne berate und unterstütze ich Sie beim Verfahren zur CE-Kennzeichnung Ihrer Maschine oder Anlage.

    Kay Knorre

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