Wer eine Maschine für seinen Betrieb erwirbt, ist auf der sicheren Seite: Mit der CE-Kennzeichnung dokumentiert der Hersteller, dass die Maschine zum Zeitpunkt der Übergabe allen aktuell gültigen Normen, Richtlinien und Gesetzen in puncto Sicherheit entsprach. Im Laufe des Betriebs kann es für einen Betreiber jedoch notwendig werden, die Maschine in ihrem Aufbau oder ihrer Funktionsweise zu verändern – beispielsweise, wenn eine technische Überholung oder Modernisierung ansteht. Oder auch, wenn bewährte Prozesse nicht mehr effizient sind. Baut ein Betreiber eine Maschine um, wird er jedoch selber zum Hersteller und muss sich seinerseits mit dem Thema Konformität auseinandersetzen.
Umbau einer einzelnen Maschine
Wichtig: Die Antwort auf die Frage, ob es sich um eine wesentliche Veränderung an der Maschine handelt, entscheidet darüber, ob für diese erneut ein Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt werden muss.
Umbau von Maschinen in einem Anlagenverbund
Als Betreiber einer Maschine muss man sich vor einem Maschinenumbau mit der Frage auseinandersetzen, ob es sich dabei um eine sogenannte wesentliche Veränderung handelt oder nicht. Die Unterscheidung kann erhebliche Folgen nach sich ziehen.
Von der Risikobeurteilung zum Konformitätsbewertungsverfahren
Gern beurteile ich die Veränderung Ihrer umgebauten Maschine oder Anlage und erstelle Ihnen im Falle einer wesentlichen Veränderung die Konformitätserklärung.
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