Benötigt jede Maschine eine eigene Konformitätserklärung?

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Benötigt jede Maschine eine eigene Konformitätserklärung?

Maschinen sind technische Geräte, die Rohstoffe und Erzeugnisse unterschiedlicher Fertigkeit verändern und auf eine neue Produktionsstufe setzen. Entsprechend groß ist das Gefährdungspotenzial, das von Maschinen für ihre Anwender:innen ausgeht. Betreiber versuchen Arbeitsunfälle gerade in der heutigen Zeit mit hohem zeitlichem und finanziellem Aufwand zu vermeiden. Dennoch können Arbeitsunfälle immer mal wieder auftreten – angefangen von leichten Quetschungen durch bewegliche Komponenten über Verbrennungen aufgrund hoher Temperaturen bis hin zu Schnittverletzungen an scharfen Kanten. Auch Unfälle mit tödlichem Ausgang kommen gelegentlich vor.

Inhaltsverzeichnis
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    CE-Kennzeichnung von Maschinen ist gesetzliche Pflicht

    Aus diesem Grund versteht es sich von selbst, dass die Sicherheit der Beschäftigten in einem Betrieb allerhöchste Priorität hat. Um Menschen bestmöglich zu schützen, verpflichtet das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) Hersteller von Maschinen deshalb zu einer CE-Kennzeichnung von Maschinen. Sie bescheinigt, dass die Maschine zum Inverkehrbringen allen aktuell gültigen Richtlinien, Normen und Gesetzen rund um die Themen Sicherheit und Gesundheitsschutz entspricht. Wichtigste Grundlage ist die europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, die für den Raum der EU gilt. So ist die CE-Kennzeichnung nämlich nicht nur ein rechtlich verbindlicher Nachweis von Sicherheit, sondern sie standardisiert auch den Handel technischer Gerätschaften innerhalb der EU plus der Schweiz, der Türkei, Norwegen, Island und Liechtenstein.
     
     

    Wichtig: Die CE-Kennzeichnung ist durch die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG für alle Maschinen vorgeschrieben, die in der EU vertrieben werden sollen.

    Jede Maschine braucht eine Konformitätserklärung

    Kern der CE-Kennzeichnung ist die Konformitätserklärung, die der Maschine bei Übergabe beiliegt. Damit bestätigt der Hersteller, dass seine Maschine allen in der Erklärung angezogenen Richtlinien und Normen entspricht. Gemäß der Verpflichtung zum CE-Kennzeichen benötigt also jede Maschine auch eine eigene Konformitätserklärung. Wer eine Konformitätserklärung erstellen möchte, muss zahlreiche Formalitäten beachten: Zum einen ist die Adresse des Herstellers oder seines Bevollmächtigten ein wesentlicher Bestandteil. Im Rahmen dieser Erklärung muss er auch das Produkt in seiner Beschaffenheit mit Bezeichnung, Modell und Funktion nennen. Zudem müssen die angewendeten EU-Richtlinien mit ihren Anhängen enthalten sein. Weitere Angaben zu relevanten Normen dürfen ebenso wenig fehlen wie Ort und Datum der Ausstellung der Konformitätserklärung.

    Ohne Konformitätserklärung drohen Strafen

    Abschließend wird die Konformitätserklärung vom Hersteller unterzeichnet. Eine Konformitätserklärung muss dann mindestens zehn Jahre nach Herstellung des Produkts verfügbar sein, sodass Behörden auf Anfrage jederzeit Einsicht nehmen können. Bedenken Sie immer: Ohne eine rechtskräftige Konformitätserklärung dürfen Sie Ihre Maschine innerhalb der EU und den oben genannten Ländern nicht verkaufen – andernfalls müssen Sie mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 100.000 Euro rechnen. Auch eine strafrechtliche Verfolgung kann Ihnen drohen.

    CE-Kennzeichnung von Maschinen – wie läuft das Konformitätsbewertungsverfahren ab?

    Das Konformitätsbewertungsverfahren kann wie eine Straße mit mehreren Abzweigungen und Kreuzungen beschrieben werden. Je nach dem Produkt und den geltenden Anforderungen sind verschiedenen Wege zu vollziehen und entsprechende Prozesse umzusetzen.
     

    Wir sind dabei sozusagen Wegweiser für Maschinenhersteller und unterstützen Sie von der initialen Recherche bis zur finalen Konformität ihrer Maschine oder Anlage.

    Bei konventionellen Maschinen beinhaltet dies:

    • die Erstellung einer Risikobeurteilung
    • die Erstellung eines Sicherheitskonzeptes
    • die SISTEMA-Berechnung nach EN 13849-1
    • Engineering-Beratung in allen Phasen der Entwicklung
    • Beratung zu der Umsetzung von Maßnahmen zur Risikominderung
    • Beurteilung der Maßnahmen zur Risikominderung
    • zum Schluss eine umfassende, nachvollziehbare Technische Dokumentation für den Maschinenhersteller.

    Unser Beitrag als CE-Koordinatoren zu einem Maschinenbau-Projekt kann also entweder frühzeitig und entwicklungsbegleitend erfolgen oder auch in dem Moment, wo die Konstruktion der Maschine und auch die Steuerung schon fast vollendet sind.

    Kommen wir an diesem späteren Punkt des Herstellungsprozesses als CE-Experten hinzu, müssen wir zunächst verstehen, wie die zu prüfende Maschine funktioniert, z.B. mit CAD-Modellen, Schaltplänen, Ersatzteillisten und einem Wartungsplan. Wir prüfen dann auf Basis dieser Unterlagen, unter welche Richtlinie die Maschine fällt, und welche Normen anzuwenden sind.

    Im nächsten Schritt starten wir mit der Risikobeurteilung, um zu beschreiben, wie die Maschine abgesichert ist, wie sie aufgebaut ist, aber auch welche Restgefahren zu beachten sind. Für diese definieren wir Absicherungen, z.B. eine Pflicht zum Tragen von Handschuhen bei heißen Werkstücken oder einen Sicherheitszaun in definierter Höhe.

    Gegebenenfalls spielen wir Hinweise zu Sicherheitsbedenken noch einmal als Maßnahmenkatalog an den Hersteller zurück, der dann entsprechende Anpassungen vornehmen kann, um das Risiko beim Betreiben der Maschine weiter zu minimieren und eine wasserdichte Konformität hinsichtlich der gültigen Richtlinien und Normen herzustellen.

    Die nach diesem Prozess verbleibenden Restgefahren mit ihren sicherheitsrelevanten Regelungen beschreiben wir in der Betriebsanleitung. Hier definieren wir zudem, wo auf der Maschine welche Warnhinweise anzubringen sind.

    Parallel erstellen wir eine SISTEMA-Berechnung und prüfen, welches Performance Level die jeweiligen Sicherheitsfunktionen, also die sicherheitsgerichtete Steuerung erreicht und ob die Hardware ausreicht, um das geforderte Performance Level abzubilden.

    Am Ende dieses Prozesses haben wir eine Risikobeurteilung, eine Betriebsanleitung und eine SISTEMA-Berechnung, die in die Konformitätserklärung münden.

    Sie müssen ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und wissen nicht, welche Schritte dazu notwendig sind? Sie brauchen Unterstützung bei der Erstellung Ihrer Konformitätserklärung? Wir helfen Ihnen gerne dabei! Als Experten mit langjähriger Erfahrung aus der Praxis und umfassender Kenntnis der Gesetzeslage sind wir Ihr erster Ansprechpartner, wenn es um die Technische Dokumentation geht. Kontaktieren Sie uns!

    Gerne unterstützen wir Sie mit viel Erfahrung und Sachverstand im Prozess zur CE-Kennzeichnung von Maschinen oder Anlagen.

    Kay Knorre

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