Benötigt jede Maschine eine eigene Konformitätserklärung?

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Benötigt jede Maschine eine eigene Konformitätserklärung?

Maschinen sind technische Geräte, die Rohstoffe und Erzeugnisse unterschiedlicher Fertigkeit verändern und auf eine neue Produktionsstufe setzen. Entsprechend groß ist das Gefährdungspotenzial, das von Maschinen für ihre Anwender:innen ausgeht. Betreiber versuchen Arbeitsunfälle gerade in der heutigen Zeit mit hohem zeitlichem und finanziellem Aufwand zu vermeiden. Dennoch können Arbeitsunfälle immer mal wieder auftreten – angefangen von leichten Quetschungen durch bewegliche Komponenten über Verbrennungen aufgrund hoher Temperaturen bis hin zu Schnittverletzungen an scharfen Kanten. Auch Unfälle mit tödlichem Ausgang kommen gelegentlich vor.

Inhaltsverzeichnis
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    CE-Kennzeichen ist gesetzliche Pflicht

    Aus diesem Grund versteht es sich von selbst, dass die Sicherheit der Beschäftigten in einem Betrieb allerhöchste Priorität hat. Um Menschen bestmöglich zu schützen, verpflichtet das Deutsche Produktgesetz Hersteller von Maschinen deshalb zu einer CE-Kennzeichnung. Sie bescheinigt, dass die Maschine zum Inverkehrbringen allen aktuell gültigen Richtlinien, Normen und Gesetzen rund um die Themen Sicherheit und Gesundheitsschutz entspricht. Wichtigste Grundlage ist die Europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, die für den Raum der EU gilt. So ist die CE-Kennzeichnung nämlich nicht nur ein rechtlich verbindlicher Nachweis von Sicherheit, sondern sie standardisiert auch den Handel technischer Gerätschaften innerhalb der EU plus der Schweiz, der Türkei, Norwegen, Island und Liechtenstein.

    Wichtig: Die CE-Kennzeichnung ist durch die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG für alle Maschinen vorgeschrieben, die in der EU vertrieben werden sollen.

    Jede Maschine braucht eine Konformitätserklärung

    Kern der CE-Kennzeichnung ist die Konformitätserklärung, die der Maschine bei Übergabe beiliegt. Damit bestätigt der Hersteller, dass seine Maschine allen in der Erklärung angezogenen Richtlinien und Normen entspricht. Gemäß der Verpflichtung zum CE-Kennzeichen benötigt also jede Maschine auch eine eigene Konformitätserklärung. Wer eine Konformitätserklärung erstellen möchte, muss zahlreiche Formalitäten beachten: Zum einen ist die Adresse des Herstellers oder seines Bevollmächtigten ein wesentlicher Bestandteil. Im Rahmen dieser Erklärung muss er auch das Produkt in seiner Beschaffenheit mit Namen, Modellnummer und Bauweise nennen. Zudem müssen die angewendeten EU-Richtlinien mit ihren Anhängen enthalten sein. Weitere Angaben zu relevanten Normen dürfen ebenso wenig fehlen wie Ort und Datum der Ausstellung der Konformitätserklärung.

    Ohne Konformitätserklärung drohen Strafen

    Abschließend wird die Konformitätserklärung vom Hersteller unterzeichnet. Eine Konformitätserklärung muss dann mindestens zehn Jahre nach Herstellung des Produkts verfügbar sein, sodass Behörden auf Anfrage jederzeit Einsicht nehmen können. Bedenken Sie immer: Ohne eine rechtskräftige Konformitätserklärung dürfen Sie Ihre Maschine innerhalb der EU und den oben genannten Ländern nicht verkaufen – andernfalls müssen Sie mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 100.000 Euro rechnen. Auch eine strafrechtliche Verfolgung kann Ihnen drohen.
     
    Sie müssen ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und wissen nicht, welche Schritte dazu notwendig sind? Sie brauchen Unterstützung bei der Erstellung Ihrer Konformitätserklärung? Ich helfe Ihnen gerne dabei! Als Experte mit langjähriger Erfahrung aus der Praxis und umfassender Kenntnis der Gesetzeslage bin ich Ihr erster Ansprechpartner, wenn es um die Technische Dokumentation geht. Kontaktieren Sie mich!

    Gerne unterstütze ich Sie bei der Konformitätsprüfung Ihrer Maschine und erstelle Ihnen anschließend Ihre Konformitätserklärung.

    Kay Knorre

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