CE für Importeure von Maschinen

CE-Kennzeichnung bei
Importmaschinen

Dienstleister – CE-Kennzeichnung für Importmaschinen Importeure von Maschinen
Inhaltsverzeichnis
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    Was bedeutet CE-Kennzeichnung bei Importmaschinen?

    Bei Importmaschinen aus Nicht-EU-Ländern gibt es in Bezug auf die CE-Kennzeichnung einige Besonderheiten zu beachten. Als Importeur müssen Sie prüfen, ob die gelieferte technische Dokumentation den EU-Standards entspricht und anhand dieser beurteilen, ob die Maschine sicher ist. Schritt für Schritt werden Sie durch den Prozess von der Risikobeurteilung über die technische Dokumentation bis zur CE-Kennzeichnung begleitet.

    Warum ist die CE-Prüfung für Importeure entscheidend? Als Importeur haften Sie vollumfänglich für die Konformität der Maschinen und können bei fehlerhafter CE-Kennzeichnung mit Bußgeldern sowie Vertriebsverboten belangt werden. Wird die Maschine nicht nur als nichtkonform sondern auch als gefährlich eingestuft drohen weitere Sanktionen.

    Lars Knorre CE-Berater – Bewertung Gesamtheit von Maschinen

    Geschäftsführer

    Lars Knorre (M.Sc.)

    In welcher Import-Situation stecken Sie?

    Doku-Check

    Einfacher Maschinenimport aus dem Nicht-EU Ausland

    Sie importieren aktuell Maschinen z.B. aus China, USA, Japan – schon mit vorhandener Dokumentation, allerdings bisher ohne EU-konforme CE-Kennzeichnung?

    Das können wir für Sie tun:

    Professional Import

    Import komplexer Maschinen aus dem Nicht-EU Ausland

    Sie importieren aktuell Maschinen z.B. aus China, USA, Japan – schon mit vorhandener Dokumentation, allerdings bisher ohne EU-konforme CE-Kennzeichnung?

    Das können wir für Sie tun:

    Enterprise Import

    Import ganzer Anlagen aus dem Nicht-EU Ausland

    Sie planen ganze Anlegen oder große Maschinen z.B. aus China, USA, Japan in die EU zu importieren?

    Das können wir für Sie tun:

    Compliance-Rescue

    Wenn die Maschine im Zoll feststeckt.

    Ihre Maschine, wurde nicht für den zollrechtlich freien Verkehr freigegeben und/oder wurde von der Marküberwachungsbehörde als nichtkonform oder gefährlich eingestuft?

    Das können wir für Sie tun:

    Wer benötigt CE-Unterstützung bei Importmaschinen?

    Maschinenhändler und Importeure aus Nicht-EU-Ländern sind rechtlich als Quasi-Hersteller verpflichtet, die CE-Konformität zu gewährleisten. Bei Distributoren und Wiederverkäufer gilt nach ProdHaftG §4 Abs. 1: wer Labelt (Anbringung des eigenen Namens/Logos) gilt wiederum als Hersteller und übernimmt die vollständigen Herstellerpflichten. Anlagenbetreiber, die Maschinen direkt aus Asien, Amerika oder anderen Nicht-EU-Ländern importieren, werden ebenfalls zu Quasi-Herstellern und müssen die CE-Konformität prüfen.

    Typische Import-Situationen:

    • Maschinen aus China, USA, Japan ohne EU-konforme CE-Kennzeichnung
    • Maschine steckt im Zoll fest – was muss ich tun?
    • Technische Unterlagen des Herstellers sind unzureichend
    • Re-Labeling von importierten Maschinen für den Weiterverkauf
    • Import von unvollständigen Maschinen oder ganzen Anlagen

    Unsere Leistungen für Importeure von Maschinen

    Rechtssichere CE-Dokumentation für Importmaschinen – von der Prüfung bis zur vollständigen Neuerstellung

    CE-Prüfung & Bewertung

    • Bewertung vorhandener Dokumentation vom Originalhersteller
    • Konformitätsprüfung mit EU-Maschinenrichtlinie
    • Gap-Analyse bei mangelhaften Unterlagen
    • Zertifikats-Validierung aus Nicht-EU-Ländern
    • Risikobewertung für den europäischen Markt

    Nachträgliche CE-Dokumentation

    • Vollständige Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100
    • Technische Dokumentation EU-konform erstellen
    • EG-Konformitätserklärung für importierte Maschinen
    • Betriebsanleitung in deutscher Sprache
    • SISTEMA-Berechnung bei sicherheitsbezogenen Steuerungen

    Zoll & Marktaufsicht

    • Unterstützung bei Zollproblemen und festsitzenden Maschinen
    • Vorbereitung auf Marktaufsichtsbehörden mit vollständigen Unterlagen
    • Importeur-Pflichten nach neuer MVO ab 2027
    • Re-Labeling-Beratung bei eigenem Markennamen
    • Haftungsschutz durch ordnungsgemäße CE-Kennzeichnung

    Der CE-Prozess für Importmaschinen

    Bewertung der Ausgangssituation

    • Prüfung der mitgelieferten technischen Dokumentation
    • Bewertung der vorhandenen CE-Kennzeichnung und Zertifikate
    • Recherche der einschlägigen Richtlinien- und Normen
    • Identifikation von Lücken in der EU-Konformität

    Bewertung der Herstellerunterlagen

    • Analyse der technischen Unterlagen auf EU-Konformität
    • Prüfung der Risikobeurteilung vom Originalhersteller
    • Bewertung der Betriebsanleitung und Übersetzungsqualität
    • Validierung der Prüfbescheinigungen und Normenkonformität

    Erstellung oder Korrektur fehlender CE-Dokumente

    • Vollständige Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100
    • EU-konforme technische Dokumentation erstellen
    • EG-Konformitätserklärung für den europäischen Markt
    • Deutsche Betriebsanleitung nach Maschinenrichtlinie
    • Identifizierung potentieller Prüfungen die der Hersteller umzusetzen hat

    Freigabe für den EU-Markt

    • Überprüfung aller erforderlichen technischen Unterlagen
    • Prüfung der korrekten CE-Kennzeichnung und Produktkennzeichnung
    • Freigabe der CE-Dokumente
    • Beratung zu laufenden Importeur-Pflichten
    • Vorbereitung auf neue MVO-Anforderungen ab 2027

    Warum die Knorre GmbH der richtige Partner ist

    Qualifikationen & Erfahrung

    Als CE-Unternehmen in der 2. Generation verstehen wir die besonderen Herausforderungen von Importeuren und die rechtlichen Fallstricke beim Import aus Nicht-EU-Ländern.

    Zahlen & Fakten

    Unser erfahrenes Team sorgt für rechtssichere CE-Kennzeichnung bei Importmaschinen:

    Fachwissen rund um Importmaschinen

    Unser Custom GPT „CE-Koordinator“ im Praxistest

    Custom GPT Praxistest Maschinenbau CE

    Lebensphasen von Maschinen in der Betriebsanleitung

    Lebensphasen von Maschinen in der Betriebsanleitung

    Digitale Betriebsanleitung – was ist aktuell nach MVO möglich?

    Digitale Betriebsanleitung – was ist aktuell nach MVO möglich?

    Häufig gestellte Fragen von Importeuren

    Wenn Ihre Maschine im Zoll festsitzt, handelt die Behörde gemäß der Marktüberwachungsverordnung. Die Maschine wird dabei vorerst als „Nichtkonformes Produkt“ oder sogar als „Gefährliches Produkt“ eingestuft. Sofern eine Nichtkonformität vorliegt, werden in der Regel folgende Dokumente bemängelt: EG-Konformitätserklärung, Typenschild, EU-konforme Risikobeurteilung nach EN ISO 12100, eine deutsche Betriebsanleitung und alle relevanten Prüfbescheinigungen. Als Importeur sind Sie verpflichtet, diese Dokumente bereitzustellen, auch wenn der Originalhersteller sie nicht geliefert hat. Eine schnelle Lösung erfordert oft die nachträgliche Erstellung der fehlenden CE-Dokumentation durch einen qualifizierten CE-Koordinator. Wenn das Produkt als gefährlich eingestuft wird, kann die Behörde weitere Maßnahmen festsetzen und in letzter Konsequenz den Import komplett verhindern.

    Wenn die technischen Unterlagen des Herstellers unzureichend sind, werden Sie als Importeur rechtlich zum Quasi-Hersteller und müssen alle fehlenden Dokumente selbst erstellen lassen. Dies umfasst eine vollständige Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100, eine EU-konforme technische Dokumentation, ein Typenschild, eine Konformitätserklärung nach Maschinenrichtlinie und eine deutsche Betriebsanleitung. Sie haften vollumfänglich für die Konformität der importierten Maschinen. Die Kosten für die nachträgliche CE-Dokumentation sollten Sie bereits bei der Importplanung berücksichtigen und idealerweise vertraglich mit dem Originalhersteller regeln.

    Als Importeur von Maschinen aus Nicht-EU-Ländern werden Sie gemäß ProdHaftG §4 Abs.2 rechtlich als Quasi-Hersteller behandelt und haften vollumfänglich für die CE-Konformität. Dies bedeutet, dass Sie dieselben Pflichten haben wie ein Maschinenhersteller: Sie müssen sicherstellen, dass die Maschine allen EU-Richtlinien entspricht, eine vollständige technische Dokumentation vorliegt und alle Sicherheitsanforderungen erfüllt sind. Bei Unfällen aufgrund mangelhafter CE-Kennzeichnung können Sie zivilrechtlich und strafrechtlich belangt werden. Bußgelder nach dem Produktsicherheitsgesetz können bis zu 100.000 Euro betragen. Deshalb ist es entscheidend, die CE-Konformität bereits vor der Einfuhr sicherzustellen.

    Beim Import von unvollständigen Maschinen (z.B. Motoren, Antriebe, Steuerungen) benötigen Sie anstelle einer Konformitätserklärung eine Einbauerklärung, sowie eine Risikobeurteilung vom Hersteller. Unvollständige Maschinen dürfen nicht in Betrieb genommen werden, sondern müssen in eine komplette Maschine eingebaut werden. Als Importeur müssen Sie prüfen, ob die Einbauerklärung alle erforderlichen Angaben enthält und den EU-Standards entspricht. Wenn Sie unvollständige Maschinen zu einer kompletten Maschine zusammenbauen, werden Sie zum Hersteller der Gesamtmaschine und müssen eine vollständige CE-Kennzeichnung durchführen

    Die neue Maschinenverordnung (MVO), die ab dem 20. Januar 2027 gilt, definiert die Pflichten der Importeure (Einführer) noch präziser. Sie müssen nur konforme Produkte in Verkehr bringen, das Konformitätsbewertungsverfahren überprüfen, technische Unterlagen prüfen, CE-Zeichen und Typenschild kontrollieren und Ihre eigene Anschrift auf der Maschine oder der Verpackung anbringen. Zusätzlich müssen Sie die Maschinen ordnungsgemäß lagern, nicht konforme Produkte melden und die Konformitätserklärung überprüfen und aufbewahren. Wichtig bleibt: Wer Re-Labeling betreibt und seinen Namen oder Logo auf der Maschine anbringt, wird weiterhin zum Quasi-Hersteller mit allen Herstellerpflichten.

    Um Probleme beim Import zu verhindern, sollten Sie sich bereits vor der Bestellung beim Hersteller über die CE-Konformität erkundigen und vertraglich ein vollständiges Konformitätsbewertungsverfahren vereinbaren. Bei größeren Projekten lohnt es sich zusätzlich in einem Lastenheft sicherheitsrelevante technische Anforderungen auszuformulieren. Verlangen Sie eine vollständige technische Dokumentation nach EU-Standards, eine gültige Konformitätserklärung und eine deutsche Betriebsanleitung. Prüfen Sie, ob die angewandten Standards den EU-Harmonisierungsvorschriften entsprechen. Bei Abweichungen sollten Sie frühzeitig einen CE-Experten hinzuziehen und das weitere Vorgehen planen. Eine vorherige Bewertung der Dokumentation kann teure Nacharbeiten und Zollprobleme vermeiden.

    Bei Kontrollen durch Zoll oder Marktaufsichtsbehörden müssen Sie als Importeur eine vollständige CE-Dokumentation vorlegen können. Dazu gehören: eine gültige Konformitätserklärung nach Anhang II der Maschinenrichtlinie, eine vollständige Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100, technische Unterlagen mit Konstruktionszeichnungen und Schaltplänen, eine deutsche Betriebsanleitung nach DIN EN 82079-1, Prüfbescheinigungen für sicherheitsrelevante Bauteile und bei sicherheitsbezogenen Steuerungen eine SISTEMA-Berechnung. Alle Dokumente müssen den aktuellen EU-Normen entsprechen und in deutscher Sprache vorliegen. Das Merkblatt für Importeure gibt einen detaillierten Überblick über alle geforderten Unterlagen.

    Im neuen Rechtsrahmen werden die Anforderungen für Importeure und Händler klar niedergelegt. Wenn Sie als Händler eine Maschine importieren, erfüllen Sie sowohl die Rolle als Händler als auch als Importeur bzw. Einführer.

    Von Händlern wird verlangt, nur sichere Produkte auf dem Markt bereitzustellen. Ein Händler muss sicherstellen, dass für das Produkt eine Betriebsanleitung in der Landessprache vorhanden ist, die CE-Kennzeichnung am Produkt angebracht und eine Konformitätserklärung vom Hersteller vorhanden ist. Von Händlern wird nicht verlangt, die Verantwortung für die sicherheitstechnische Beschaffenheit eines Produktes zu übernehmen. Als Importeur übernehmen Sie jedoch deutlich weitreichendere Pflichten und werden rechtlich als Quasi-Hersteller behandelt. Sie müssen bei fehlender oder mangelhafter CE-Dokumentation alle erforderlichen Unterlagen selbst erstellen lassen. Während Händler hauptsächlich Kontrollpflichten haben, tragen Importeure die volle Herstellerverantwortung für die CE-Konformität importierter Maschinen aus Nicht-EU-Ländern.

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    Die Knorre GmbH

    Ihr erfahrener Dienstleister für Maschinensicherheit und CE-Kennzeichnung

    Geschäftsführer:
    Lars Knorre (M.Sc.), TÜV-zertifizierter CE-Koordinator

    Als CE-Dienstleister in der 2. Generation verstehen wir die praktischen Herausforderungen bei der CE-Kennzeichnung und Fragen zur Maschinensicherheit. Unser erfahrenes Team sorgt für Klarheit bei Ihren CE-Pflichten und Haftungsfragen.

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