CE für Hersteller von Maschinen
CE-Kennzeichnung bei neuen Maschinen & Anlagen
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Was umfasst die CE-Kennzeichnung für neue Maschinen?
Die CE-Kennzeichnung für neue Maschinen ist ein umfassendes Konformitätsbewertungsverfahren nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Als Hersteller müssen Sie durch den Prozess von der Risikobeurteilung über die technische Dokumentation bis zur CE-Kennzeichnung gehen und dabei alle grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllen.
Warum ist die CE-Kennzeichnung für Hersteller entscheidend? Die ordnungsgemäße CE-Kennzeichnung schützt Sie rechtlich vor Haftungsansprüchen und ist die Voraussetzung für den EU-weiten Vertrieb Ihrer Maschinen und unvollständigen Maschinen.
- Rechtliche Verpflichtung vor Inverkehrbringung in der EU
- Systematische Risikobeurteilung mit Sicherheit und Professionalität
- Korrekte SISTEMA-Anwendung zur Performance Level Ermittlung
- Konformitätserklärung oder Einbauerklärung je nach individuellem Bedarf
- Festlegung von Maßnahmen zur Einhaltung der Konformität
Geschäftsführer
Lars Knorre (M.Sc.)
Wer benötigt CE-Kennzeichnung für neue Maschinen?
Maschinenhersteller sind zur CE-Kennzeichnung verpflichtet, wenn sie Maschinen erstmals in der EU in Verkehr bringen. Dies umfasst alle Unternehmen, die Maschinen konstruieren, fertigen und verkaufen – unabhängig davon, ob sie diese selbst entwickelt oder nach Kundenvorgaben gebaut haben. Anlagenbauer müssen ebenfalls eine CE-Kennzeichnung durchführen, wenn sie mehrere Maschinen zu einer funktionalen Einheit zusammenstellen. Sondermaschinenbauer und Auftragsfertiger fallen unter diese Verpflichtung, sobald sie Maschinen an Dritte ausliefern.
Typische Anwendungsfälle:
- Serienproduktion von Maschinen und Anlagen
- Sondermaschinen und kundenspezifische Lösungen
- Automatisierungstechnik und Produktionsanlagen
- Verpackungsmaschinen und Fertigungsstraßen
- Robotersysteme und verkettete Anlagen
Unsere Leistungen für die CE-Kennzeichnung neuer Maschinen
Vollständige CE-Dokumentation vom Experten – rechtssicher, normgerecht und praxisorientiert für Maschinenhersteller
Risikobeurteilung & Analyse
- Systematische Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100
- Sicherheit und Professionalität der Risikobeurteilung
- Performance Level Ermittlung mit korrekter SISTEMA-Anwendung
- Bewertung von Schutzmaßnahmen und Restrisiken
- Normenkonformität zu harmonisierten EU-Normen
Technische Dokumentation
- Vollständige CE-Dokumentation nach Anhang VII
- Konformität der technischen Dokumentation gegenüber allen Richtlinien und Normen
- Betriebsanleitung normkonform erstellt
- Konstruktionsunterlagen und Schaltpläne
- Prüfbescheinigungen für sicherheitsrelevante Bauteile
CE-Kennzeichnung & Beratung
- Konformitätserklärung oder Einbauerklärung je nach individuellem Bedarf
- Vorbereitung auf MVO 2027 für Zukunftssicherheit
- Festlegung von Maßnahmen zur Einhaltung der Konformität
- Schulung Ihrer Mitarbeiter im CE-Prozess
- Laufende Beratung bei Produktentwicklung
Der Weg zur normkonformen Risikobeurteilung
- Maschinenanalyse
Bestimmung der anwendbaren Richtlinien
- Einordnung der Maschine in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie
- Identifikation zusätzlicher EU-Richtlinien (EMV, Niederspannung, ATEX etc.)
- Bestimmung der harmonisierten Normen für Ihren Maschinentyp
- Analyse der Maschinenfunktionen und bestimmungsgemäßen Verwendung
- Risikobeurteilung
Systematische Bewertung aller Gefährdungen
- Vollständige Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100 mit Sicherheit und Professionalität
- Identifikation aller relevanten Gefährdungen im Lebenszyklus
- Bewertung von Schutzmaßnahmen und Ermittlung von Restrisiken
- SISTEMA-Berechnung für sicherheitsbezogene Steuerungen
- Dokumentationserstellung
-
Dokumentations-
erstellung
Vollständige technische Dokumentation
- Erstellung der technischen Dokumentation nach Anhang VII
- Konformitätserklärung oder Einbauerklärung je nach individuellem Bedarf
- Betriebsanleitung in der Sprache des Verwendungsorts
- Zusammenstellung aller erforderlichen Prüfzertifikate
- Konformitätsprüfung
Vollständigkeitsprüfung und Qualitätskontrolle
- Überprüfung der Konformität der technischen Dokumentation gegenüber allen Richtlinien und Normen
- Validierung der Normkonformität und Rechtssicherheit
- Prüfung der korrekten CE-Kennzeichnung an der Maschine
- Vorbereitung auf mögliche Marktüberwachung
- Inverkehrbringung
Rechtssichere Markteinführung
- Festlegung von Maßnahmen zur Einhaltung der Konformität
- Übergabe der vollständigen CE-Dokumentation
- Schulung Ihrer Mitarbeiter für den laufenden Prozess
- Beratung zur Vorbereitung auf die MVO ab 2027
Warum Knorre GmbH der richtige Partner für Hersteller ist
Qualifikationen & Erfahrung
Als CE-Unternehmen in der 2. Generation mit über 10 Jahren Erfahrung verstehen wir die Herausforderungen von Maschinenherstellern aus der Praxis.
- TÜV-zertifizierte CE-Koordinatoren mit kontinuierlicher Weiterbildung
- Maschinenbau-DNA: Gelernte Maschinenbauer und studierte Ingenieure
- Generationsübergreifende Expertise: Kay Knorre (Senior Expert) und Lars Knorre (Geschäftsführer)
- Entwicklungsbegleitung: Beratung bereits in der Konstruktionsphase
- Software-Kompetenz: docuglobe, SolidWorks Composer, Safexpert
Zahlen & Fakten
Unser erfahrenes Team sorgt für rechtssichere CE-Kennzeichnung bei Herstellern:
- 300+ erfolgreich durchgeführte CE-Kennzeichnungen für Hersteller
- Branchen: Automotive, Lebensmittel, Pharma, Produktionstechnik
- Maschinentypen: Von Einzelmaschinen bis zu komplexen Produktionsanlagen
- Projektablauf: Übersichtlich, sicher im Ablauf, auf Augenhöhe gestaltet
- Seit 2013: Spezialisierung auf Maschinenhersteller und deren spezifische Anforderungen
Fachwissen rund um CE für Maschinenhersteller
Häufig gestellte Fragen von Maschinenherstellern
Als Maschinenhersteller sind Sie zur CE-Kennzeichnung verpflichtet, sobald Sie eine Maschine erstmals in der EU in Verkehr bringen möchten. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie die Maschine in Serie produzieren oder als Einzelanfertigung herstellen. Auch bei der Herstellung nach Kundenvorgaben oder beim Zusammenbau von Komponenten zu einer funktionsfähigen Maschine werden Sie zum Hersteller im Sinne der Maschinenrichtlinie. Die CE-Kennzeichnung muss vor der ersten Auslieferung vollständig durchgeführt sein, einschließlich aller erforderlichen Dokumente wie Risikobeurteilung, technischer Dokumentation und Konformitätserklärung.
Als Maschinenhersteller müssen Sie eine vollständige technische Dokumentation nach Anhang VII der Maschinenrichtlinie erstellen. Diese umfasst: eine systematische Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100, Konstruktionszeichnungen und Schaltpläne, Berechnungen und Prüfprotokolle für sicherheitsrelevante Bauteile, eine Liste der angewandten harmonisierten Normen, Prüfbescheinigungen für eingekaufte Sicherheitsbauteile, eine Konformitätserklärung oder Einbauerklärung je nach individuellem Bedarf und eine Betriebsanleitung in der Sprache des Verwendungsorts. Bei sicherheitsbezogenen Steuerungen ist zusätzlich eine SISTEMA-Berechnung für den Performance Level erforderlich.
Die neue Maschinenverordnung (MVO) gilt ab dem 20. Januar 2027, bringt aber bereits heute Möglichkeiten für digitale Dokumentation mit sich. Als Hersteller sollten Sie sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen vertraut machen, insbesondere mit den Themen Cybersicherheit, KI-Integration und digitale Betriebsanleitungen. Dabei haben Sie stets die aktuelle EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und auch die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 im Blick, sodass die rechtliche Absicherung Ihrer finalen CE-Kennzeichnung zu jedem Zeitpunkt garantiert ist. Die Übergangsfrist bis 2027 sollten Sie nutzen, um Ihre Prozesse schrittweise anzupassen.
Eine SISTEMA-Berechnung ist erforderlich, wenn Ihre Maschine sicherheitsbezogene Steuerungsfunktionen nach DIN EN ISO 13849-1 aufweist. Dies betrifft alle Sicherheitsfunktionen wie NOT-HALT, Zweihandschaltungen, Lichtschranken oder Sicherheitstüren, die ein bestimmtes Performance Level (PL) erreichen müssen. Die korrekte Anwendung von SISTEMA zur Ermittlung des Performance Levels Ihrer Maschine dokumentiert, dass die gewählten Sicherheitsbauteile und deren Verschaltung den geforderten Performance Level erreichen. Je nach Risikobeurteilung Ihrer Maschine können Performance Level von PLa bis PLe erforderlich sein.
Eine ordnungsgemäße Dokumentation des CE-Prozesses ist für Hersteller essentiell. Führen Sie eine lückenlose Projektakte mit allen Schritten von der Risikobeurteilung bis zur fertigen CE-Kennzeichnung. Die Konformität der technischen Dokumentation gegenüber allen Richtlinien und Normen muss gewährleistet sein. Bewahren Sie alle Unterlagen mindestens 10 Jahre nach der letzten Herstellung der Maschine auf. Die technische Dokumentation muss bei Anfragen der Marktüberwachungsbehörden innerhalb angemessener Zeit vorgelegt werden können. Eine systematische und vollständige Dokumentation schützt Sie vor rechtlichen Problemen.
Als Hersteller von unvollständigen Maschinen (z.B. Motoren, Antriebe, Steuerungen) benötigen Sie anstelle einer Konformitätserklärung eine Einbauerklärung nach Anhang II Teil 1 B der Maschinenrichtlinie. Unvollständige Maschinen sind Baugruppen, die fast eine Maschine bilden, aber nicht allein eine bestimmte Funktion erfüllen können. Sie werden in andere Maschinen eingebaut oder mit anderen unvollständigen Maschinen zu einer kompletten Maschine zusammengesetzt. Die Entscheidung zwischen Konformitätserklärung und Einbauerklärung erfolgt je nach individuellem Bedarf Ihrer Maschine.
Als Hersteller müssen Sie Maßnahmen zur Einhaltung der Konformität festlegen, die über den gesamten Produktlebenszyklus greifen. Dies umfasst Qualitätssicherungsmaßnahmen in der Produktion, regelmäßige Überprüfung der harmonisierten Normen auf Aktualität, Schulung Ihrer Mitarbeiter in relevanten Sicherheitsstandards und die Etablierung eines Änderungsmanagements für Produktmodifikationen. Zusätzlich sollten Sie ein System zur Nachverfolgung von Sicherheitsbauteilen und deren Zertifikaten implementieren sowie Verfahren für den Umgang mit Kundenbeschwerden und Sicherheitsmeldungen definieren.





















