Die Montageanleitung ist zentraler Bestandteil der Technischen Dokumentation von Maschinen. Was sie beinhalten muss, wann sie benötigt wird und was sich mit der neuen Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ändert, erfahren Sie im folgenden Text.
Was genau ist eine Montageanleitung?
Eine Montageanleitung ist das Dokument, das einer unvollständigen Maschine beiliegt – also einem Produkt, das für sich allein noch keine Funktion erfüllt und erst in eine größere Maschine oder Anlage eingebaut wird, etwa ein Antriebssystem, ein Greifer oder Fördersystem ohne Steuerung.
Die Montageanleitung stellt klar, unter welchen Bedingungen sich das Bauteil sicher integrieren lässt, welche Sicherheitsanforderungen der Hersteller bereits erfüllt hat und welche beim Zusammenbau noch offen bleiben. Die Montageanleitung ist – genauso wie die Betriebsanleitung – Teil der Technischen Dokumentation und damit sowohl nach der aktuellen EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG als auch nach der ab 20.01.2027 verbindlichen Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 obligatorisch für jede unvollständige Maschine, die in Verkehr gebracht werden soll.
Hinweis: Die Montageanleitung ist Voraussetzung dafür, dass eine unvollständige Maschine rechtssicher an Integratorinnen und Integratoren übergeben werden kann. Ohne sie fehlt die Grundlage für die spätere CE-Kennzeichnung der fertigen Gesamtmaschine.
Was ändert sich durch die Maschinenverordnung?
Die Montageanleitung ist eines der Themen, bei denen die MVO deutlich konkreter wird als die bisherige Maschinenrichtlinie. Bislang (Anhang VI MRL) war im Kern lediglich zu beschreiben, unter welchen Bedingungen die unvollständige Maschine ordnungsgemäß und ohne Beeinträchtigung der Sicherheit in die vollständige Maschine eingebaut werden kann – also im Wesentlichen der reine Montageprozess.
Nach Anhang XI der MVO reicht das nicht mehr aus. Die Montageanleitung muss eindeutig Beschreiben, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um nach dem Einbau sicher zu sein. Um dies zu beschreiben sind die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen nach Anhang III zu analysieren. Anhand der Schnittstellen sind in der Montageanleitung zu beschreiben, welche Schutzmaßnahmen er beim Zusammenbau noch selbst erfüllen muss (z. B. Not-Halt, trennende Schutzeinrichtungen). Im Ergebnis nähert sich die Montageanleitung inhaltlich deutlich der Betriebsanleitung an.
Diese Angaben müssen sich zudem mit der Einbauerklärung decken, die ebenfalls alle einschlägigen Teile des Anhangs III benennt. In der Praxis lässt sich daraus für die Integratorin bzw. den Integrator unmittelbar ablesen, welche Anforderungen an der Gesamtmaschine noch offen sind.
Gut zu wissen: Die Einbauerklärung ist nicht dasselbe wie die Montageanleitung. Sie ist das Pendant zur EU-Konformitätserklärung für unvollständige Maschinen und wird zusätzlich zur Montageanleitung mitgeliefert.
Checkliste für Montageanleitungen nach MVO
Damit Sie sich einen schnellen Überblick verschaffen können, haben wir in einer Checkliste für Montageanleitungen nach der MVO die wichtigsten Punkte, die zu prüfen sind in einem PDF zusammengefasst.
Montage von Maschinen und Montageschritte
Die Montage eines Produkts, zum Beispiel einer Maschine oder Anlage, folgt keinem normativ vorgegeben Ablauf. Zur Orientierung, wie die einzelnen Montageschritte sinnvoll strukturiert werden können, kann die Norm IEC/IEEE 82079-1 herangezogen werden. Sie gilt als anerkannter Stand der Technik für die Erstellung von Nutzungsinformationen — produktübergreifend, vom Konsumgut bis zur Industrieanlage. Sie sieht beispielsweise vor, dass für jeden Montageschritt folgende Angaben gemacht werden:
a) die an diesem Schritt beteiligten Komponenten und anderen Objekte;
b) wie die Bauteile auszurichten und zu orientieren sind;
c) die Aktionen, die durchgeführt werden müssen, um die Komponenten zu formen, anzubringen oder zu verbinden;
d) die erforderlichen Werkzeuge;
e) Sicherheitsvorkehrungen oder vorhersehbare Fehler, die bei diesem Schritt zu vermeiden sind.
Wer seine Montageanleitung nach diesem Raster strukturiert und die Schritte durch Abbildungen und Schaubilder ergänzt, gewinnt gleich dreifach: weniger Montagefehler und Rückfragen, eine belastbare Absicherung im Haftungsfall — und ein Dokument, das im Rahmen der Konformitätsbewertung bestand hat.
Was muss meine Montageanleitung beinhalten?
Nach Anhang XI der MVO (bislang: Anhang VI der MRL 2006/42/EG) sowie der Norm DIN EN IEC/IEEE 82079-1 zur technischen Dokumentation sind folgende Mindestangaben in der Montageanleitung bereitzustellen:
- Allgemeine Beschreibung der unvollständigen Maschine (uvM)
Zeichnungen, Schaltpläne, Beschreibungen und Erläuterungen, die für den Einbau in die vollständige Maschine, für Wartung und Instandsetzung der uvM sowie zur Überprüfung ihres ordnungsgemäßen Funktionierens erforderlich sind - Warnhinweise in Bezug auf Fehlanwendungen der Maschine oder der uvM, zu denen es erfahrungsgemäß kommen kann
- Anleitungen zur Montage, zum Aufbau und zum Anschluss der uvM, einschließlich Zeichnungen, Schaltplänen und Befestigungen, sowie Angabe des Maschinengestells oder der Anlage, auf das bzw. in die die uvM montiert werden soll
- Aufbau- und Montagehinweise zur Verringerung von Lärm und Vibrationen
- Informationen über die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen nach Anhang III, die für die uvM gelten
- Wesentliche Merkmale der Werkzeuge, die an der uvM angebracht werden können
- Bedingungen, unter denen die uvM die Anforderungen an die Standsicherheit beim Transport, bei der Montage, bei der Demontage, außer Betrieb, bei Prüfungen sowie bei vorhersehbaren Störungen erfüllt
- Sicherheitshinweise zum Transport, zur Handhabung und zur Lagerung, mit Angabe des Gewichts der uvM und ihrer verschiedenen Bauteile, falls diese regelmäßig getrennt transportiert werden
- Bei Unfällen oder Störungen erforderliches Vorgehen; falls es zu einer Blockierung kommen kann: Anleitung zum gefahrlosen Lösen der Blockierung
- Beschreibung der vom Nutzer durchzuführenden Einrichtungs- und Wartungsarbeiten sowie der zu treffenden vorbeugenden Wartungsmaßnahmen
- Anweisungen zum sicheren Einrichten und Warten, einschließlich der dabei zu treffenden Schutzmaßnahmen
- Spezifikationen der zu verwendenden Ersatzteile, wenn diese sich auf die Sicherheit und Gesundheit der Bediener auswirken
- Klare Beschreibung der Version der Montageanleitung, die dem Modell der uvM entspricht
Hinweis: Es sollten ebenfalls die Restrisiken aus der Risikobeurteilung übernommen werden. Dies fordert nicht Anhang XI, sondern die Grundsätze für die Integration der Sicherheit aus Anhang III, Kapitel 1.1.2.
Wann benötige ich eine Montageanleitung?
Eine Montageanleitung ist immer dann vorgeschrieben, wenn es sich um eine unvollständige Maschine (uvM) handelt. Nach der MVO gilt: „Unvollständigkeit“ einer Maschine bedeutet, dass die Gesamtheit noch keine Maschine darstellt, als solche keine bestimmte Anwendung erfüllen kann und ausschließlich dazu bestimmt ist, in eine Maschine oder eine andere unvollständige Maschine eingebaut oder mit ihr zusammengefügt zu werden, um eine vollständige Maschine zu bilden (Art. 3 MVO).
Der Anwendungsbereich wurde durch die Ergänzung „Gesamtheit, die noch keine Maschine darstellt“ etwas weiter gefasst – entscheidend bleibt weiterhin die korrekte Produkteinstufung: Handelt es sich um eine vollständige oder um eine unvollständige Maschine?
Demnach kann eine Montageanleitung die folgenden Fälle abdecken:
- Endmontage (einer Maschine selbst)
- Einbau (in eine zusammengesetzte Maschine oder Anlage)
- Aufstellung oder Befestigung am Einsatzort
Kennzeichnung der unvollständigen Maschine
Neu nach der MVO ist außerdem, dass der Hersteller gewährleisten muss, dass die unvollständige Maschine selbst eindeutig gekennzeichnet ist – unter anderem mit Herstellername, Postanschrift, Bezeichnung, Typ sowie Maschinen- bzw. Seriennummer (Art. 11 Abs. 5 MVO). Nur wenn Größe oder Art der unvollständigen Maschine dies nicht zulassen, dürfen diese Angaben auf der Verpackung oder in den Begleitunterlagen erfolgen. Die Angaben müssen sich exakt mit den technischen Unterlagen sowie der Montageanleitung decken. Optional kann ein QR-Code auf der Kennzeichnung angebracht werden, um die Einbauerklärung und Montageanleitung digital bereitzustellen.
Wer muss sicherstellen, dass die Montageanleitung vorliegt?
Ein wesentlicher Unterschied zur bisherigen Maschinenrichtlinie: Die MVO benennt die Pflichten explizit für mehrere Wirtschaftsakteure – nicht mehr nur für den Hersteller. Auch Einführer (Importeure) und Händler stehen jetzt ausdrücklich in der Verantwortung:
- Einführer dürfen eine unvollständige Maschine nur dann in Verkehr bringen, wenn ihr die Montageanleitung nach Art. 11 Abs. 7 MVO beiliegt.
- Händler müssen vor der Bereitstellung einer unvollständigen Maschine auf dem Markt prüfen, ob die Montageanleitung vorhanden und in einer für die einbauende Person verständlichen Sprache verfasst ist.
Für Einführer und Händler bedeutet das in der Praxis: Bereits beim Einkauf bzw. im Rahmen des Kaufvertrags mit dem Hersteller sollte geprüft werden, ob eine vollständige, sprachlich passende Montageanleitung mitgeliefert wird. Fehlt sie oder liegt sie nur in einer nicht verständlichen Sprache vor, muss dies vor der Bereitstellung auf dem Markt geklärt werden.
Digitale Montageanleitung und Beiblatt-Pflicht
Wie die Betriebsanleitung darf auch die Montageanleitung künftig digital bereitgestellt werden, zum Beispiel abrufbar über einen QR-Code oder Barcode auf der Kennzeichnung der unvollständigen Maschine. Dafür gelten dieselben Grundanforderungen wie bei der digitalen Betriebsanleitung:
- Es muss weiterhin ein Beiblatt in Papierform mitgeliefert werden, das zumindest erklärt, wie und wo die Montageanleitung digital abgerufen werden kann.
- Bei unvollständigen Maschinen ist dieses Beiblatt verpflichtend.
- Auf ausdrücklichen Kundenwunsch muss innerhalb eines Monats nach Kauf dennoch eine Papierversion nachgeliefert werden.
Warum eine Montageanleitung erstellen?
Unvollständige Maschinen unterliegen einem sogenannten Inbetriebnahmeverbot: Sie dürfen erst betrieben werden, nachdem die Gesamtmaschine, in die sie eingebaut wurden, das vollständige Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen hat. Umso wichtiger ist die korrekte, vollständige Montageanleitung, die den entsprechenden Prüfungen mit dem Ziel der CE-Kennzeichnung vorausgeht.
Die Montageanleitung erfüllt ihren Zweck, indem sie dem technischen Personal, das die Montage vornimmt und mit der Maschine gegebenenfalls nicht im Detail vertraut ist, oder der Kundin bzw. dem Kunden, die/der die Montage eigenhändig durchführt, eine Anleitung und wichtige Hinweise zur Fertigstellung der Maschine an die Hand gibt – inklusive der Angabe, welche Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen noch offen sind. Etwaige Restgefahren bei der Montage oder der Nutzung der unvollständigen Maschine sind in der Montageanleitung zu beschreiben.
Das setzt voraus, dass die Montageanleitung so klar, vollständig und in einer für die Zielgruppe verständlichen Sprache verfasst ist, dass die Anwenderin bzw. der Anwender die Inhalte auch nachvollziehen kann. Daher lohnt es sich – gerade angesichts der gestiegenen inhaltlichen Anforderungen nach Anhang XI der MVO – für diesen Prozess eine Expertin oder einen Experten hinzuzuziehen.
Sie sind unsicher, ob Ihre bestehenden Montageanleitungen bereits MVO-konform sind, oder benötigen Unterstützung bei der Neuerstellung? Sprechen Sie uns an!
Gern erstellen wir Ihnen die Technische Dokumentation inklusive Montageanleitung MVO-konform für Ihre Maschine oder Anlage.