CE für Betreiber von Maschinen
CE-Kennzeichnung bei Umbau von Maschinen
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Was bedeutet CE-Kennzeichnung bei Maschinenumbau?
Bei einem Maschinenumbau gibt es in Bezug auf die CE-Kennzeichnung einige Besonderheiten zu beachten. Durch einen Umbau der eigenen Maschine kann ein Betreiber rechtlich gesehen zum Hersteller werden. Vor der Planung eines Umbaus müssen Sie sich mit der Überlegung auseinandersetzen, ob es sich dabei um eine wesentliche oder unwesentliche Veränderung handelt, da dies erhebliche Folgen nach sich ziehen kann.
Warum ist die Bewertung von Umbauten entscheidend? Eine wesentliche Veränderung erfordert eine komplette Neubewertung der Maschine nach aktuellen Gesetzen, Richtlinien und Normen – die Kosten können so hoch wie der Preis einer neuen Maschine sein.
- Betreiber wird Hersteller bei wesentlichen Veränderungen
- Unterscheidung wesentlich/unwesentlich ist entscheidend
- Vollständige Neubewertung bei wesentlichen Änderungen erforderlich
- Kostenkontrolle durch frühzeitige Bewertung des Umbauprojekts
- Rechtssicherheit für umgebaute Maschinen und Anlagen
Geschäftsführer
Lars Knorre (M.Sc.)
Wer benötigt CE-Unterstützung bei Maschinenumbauten?
Maschinenbetreiber werden zum Hersteller, wenn sie wesentliche Veränderungen an ihren Maschinen vornehmen oder mehrere Maschinen zu einer Gesamtheit zusammenstellen.
Produktionsleiter und Instandhaltungsverantwortliche müssen bei Modernisierungsmaßnahmen die CE-Konformität sicherstellen.
Anlagenbauer und Systemintegratoren, die bestehende Maschinen in neue Produktionslinien einbinden, benötigen professionelle CE-Bewertung für die entstehenden Gesamtanlagen.
Typische Umbau-Situationen:
- Modernisierung und technische Aufrüstung bestehender Maschinen
- Integration zusätzlicher vollständiger und unvollständiger Maschinen in bestehende Produktionslinien
- Nachrüstung von Sicherheitseinrichtungen oder Steuerungstechnik
- Retrofitting älterer Maschinen mit neuer Technologie
- Effizienzsteigerung von Produktionsprozessen durch Maschinenmodifikation
Unsere Leistungen für Maschinenumbauten
Rechtssichere CE-Bewertung für Maschinenumbauten – von der Vorab-Analyse bis zur vollständigen Neuzertifizierung
Vorab-Bewertung & Planung
- Bewertung wesentlich/unwesentlich vor Umbaubeginn
- Kosten-Nutzen-Analyse für verschiedene Umbau-Optionen
- Möglichkeiten zur Vermeidung wesentlicher Veränderungen
- Flussdiagramm-Anwendung zur ersten Einschätzung
- Strategische Beratung für optimale Umbauplanung
CE-Dokumentation bei Umbau
- Risikobeurteilung für umgebaute Maschinenbereiche
- Technische Dokumentation nach aktuellem Stand
- Konformitätserklärung als neuer Hersteller
- Betriebsanleitung mit allen Änderungen
- SISTEMA-Berechnung bei neuen Sicherheitsfunktionen
Gesamtanlagen-Bewertung
- Bewertung von Gesamtheiten bei verketteten Maschinen
- Integration weiterer Maschinen in bestehende Anlagen
- Schnittstellenanalyse zwischen vor- und nachgeschalteten Maschinen
- Sicherheitstechnische Bewertung des Anlagenverbunds
- MVO-Vorbereitung für neue Anforderungen ab 2027
Der CE-Prozess bei Maschinenumbauten
- Umbau-Analyse
Bewertung der geplanten Veränderungen
- Ist mein Umbau eine wesentliche oder nicht wesentliche Veränderung?
- Analyse der geplanten Änderungen an der Maschinenfunktion
- Bewertung neuer Gefährdungen und Risikopotentiale
- Gibt es Möglichkeiten, eine wesentliche Veränderung abzuwenden?
- Risikobewertung
Einschätzung der Sicherheitsauswirkungen
- Prüfung, ob das Sicherheitsniveau beeinflusst wird
- Bewertung neuer oder erhöhter Gefährdungen
- Analyse der Auswirkungen auf vor- und nachgeschaltete Maschinen
- Bestimmung des erforderlichen Bewertungsumfangs
- Dokumentation
CE-Dokumentation für umgebaute Bereiche
- Risikobeurteilung für die veränderten Maschinenbereiche
- Aktualisierung der technischen Dokumentation
- Neue Konformitätserklärung als Hersteller
- Überarbeitung der Betriebsanleitung mit allen Änderungen
- Konformitätsprüfung
Sicherstellung der Rechtssicherheit
- Prüfung der Konformität mit aktuellen Normen und Richtlinien
- Validierung aller Sicherheitsmaßnahmen nach dem Umbau
- Überprüfung der Vollständigkeit der CE-Dokumentation
- Inbetriebnahme
Rechtssichere Wiederinbetriebnahme
- Freigabe der umgebauten Maschine für den Betrieb
- Übergabe der aktualisierten CE-Dokumentation
- Schulung der Mitarbeiter zu den Änderungen
- Beratung zu laufenden Herstellerpflichten
Warum Knorre GmbH der richtige Partner für Maschinenumbauten ist
Qualifikationen & Erfahrung
Als CE-Unternehmen in der 2. Generation verstehen wir die praktischen Herausforderungen bei Maschinenumbauten und wissen, wo „der Schuh drücken“ kann.
- TÜV-zertifizierte CE-Koordinatoren mit kontinuierlicher Weiterbildung
- Umbau-Expertise: Langjährige Erfahrung mit wesentlichen Veränderungen
- Generationsübergreifende Expertise: Kay Knorre (Senior Expert) und Lars Knorre (Geschäftsführer)
- Kostenbewusstsein: Frühzeitige Beratung zur Kostenoptimierung
- Praxiserfahrung: Lösung komplexer Umbau-Situationen vor Ort
Zahlen & Fakten
Unser erfahrenes Team sorgt für rechtssichere CE-Bewertung bei Maschinenumbauten:
- 300+ erfolgreich durchgeführte CE-Projekte inkl. Umbauten
- Umbau-Typen: Modernisierungen, Nachrüstungen, Anlagenerweiterungen
- Branchen: Automotive, Lebensmittel, Pharma, Produktionstechnik
- Projektablauf: Übersichtlich, sicher im Ablauf, auf Augenhöhe gestaltet
- Seit 2013: Spezialisierung auf komplexe Umbau- und Modernisierungsprojekte
Häufig gestellte Fragen zu Maschinenumbauten
Diese Frage ist von zentraler Bedeutung, da die Unterscheidung erhebliche Folgen nach sich ziehen kann. Eine wesentliche Veränderung liegt vor, wenn der Umbau die ursprünglich vorgesehene Funktion erheblich verändert, neue Gefährdungen einführt oder bestehende Risiken erhöht. Das Flussdiagramm zur Bewertung wesentlicher Veränderungen hilft bei einer ersten Einschätzung durch Ja/Nein-Fragen. Bei wesentlichen Veränderungen müssen Sie Ihre komplette Maschine nach aktuell gültigen Gesetzen, Richtlinien und Normen neu bewerten – die Kosten können so hoch wie der Preis einer neuen Maschine sein. Bei nicht wesentlichen Änderungen müssen Sie nur den Bereich des Umbaus bewerten.
Ja, es können bereits relativ einfache konstruktive Maßnahmen ausreichen, um das Sicherheitsniveau der Maschine zu erhalten oder anzuheben, sodass die Regelungen zur wesentlichen Veränderung nicht greifen müssen. Das spart viel Zeit und Geld. Eine frühzeitige Beratung vor der Umbauplanung kann alternative Lösungsansätze aufzeigen, die eine wesentliche Veränderung vermeiden. Beispielsweise können zusätzliche Schutzmaßnahmen implementiert werden, die das ursprüngliche Sicherheitsniveau aufrechterhalten. Die Bewertung sollte bereits in der Planungsphase erfolgen, da nachträgliche Änderungen oft kostenintensiver sind.
Die Integration weiterer Maschinen in eine bestehende Anlage führt häufig zur Entstehung einer "Gesamtheit von Maschinen" im Sinne der Maschinenrichtlinie. Hier muss geprüft werden, ob zwischen den Maschinen ein sicherheitstechnischer Zusammenhang besteht und ob neue Gefährdungen an den Schnittstellen entstehen. Wenn verschiedene Maschinen oder Anlagen im Produktionsablauf interagieren, ist eine Bewertung auf Gesamtheit erforderlich. Im schlechtesten Fall hat der Umbau einer Maschine Auswirkungen auf alle Maschinen in der gesamten Anlage. Die Bewertung von Gesamtheiten ist komplex und sollte vor Ort besichtigt und besprochen werden.
Das Sicherheitsniveau ist ein entscheidender Faktor bei der Bewertung wesentlicher Veränderungen. Bleibt das Sicherheitslevel durch Ihre Veränderung gleich oder verbessert es sich sogar, liegt eine unwesentliche Veränderung vor. Verschlechtert sich das Sicherheitsniveau, muss die Maschine völlig neu bewertet werden und wird rechtlich zur Neumaschine. Alle neu entstandenen Gefahrenstellen müssen durch entsprechende Umrüstung minimiert werden. Die Bewertung des Sicherheitsniveaus erfordert eine systematische Analyse aller Gefährdungen vor und nach dem Umbau sowie eine Bewertung der implementierten Schutzmaßnahmen.
Die neue Maschinenverordnung (MVO), die ab dem 20. Januar 2027 gilt, definiert erstmals präzise, was als wesentliche Veränderung gilt. Eine wesentliche Veränderung ist demnach eine vom Hersteller nicht vorgesehene physische oder digitale Veränderung einer Maschine nach deren Inverkehrbringen, die die Sicherheit beeinträchtigt, indem eine neue Gefährdung entsteht oder sich ein bestehendes Risiko erhöht. Personen, die eine wesentliche Veränderung vornehmen, gelten als Hersteller mit allen entsprechenden Pflichten. Die MVO schließt damit eine wichtige Lücke im Vergleich zur aktuellen Maschinenrichtlinie und vereinheitlicht die Anforderungen in der EU.
Bei wesentlichen Veränderungen müssen Sie als Betreiber ein vollständiges Konformitätsbewertungsverfahren nach Artikel 12 der Maschinenrichtlinie durchführen, als wären Sie der Hersteller einer neuen Maschine. Dies umfasst eine systematische Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100, die Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Risikominderung, die Erstellung der technischen Dokumentation mit Betriebsanleitung und schließlich die Ausstellung einer Konformitätserklärung. Sie bescheinigen damit, dass Ihre umgebaute Maschine allen aktuell gültigen Normen, Richtlinien und Gesetzen entspricht. Kommen Sie diesen Pflichten nicht nach, kann das juristische Folgen haben.
Der Austausch eines baugleichen Ersatzteils ist in jedem Fall unwesentlich und erfordert keine gesonderte CE-Kennzeichnung. Baugleiche Ersatzteile haben dieselbe Bauweise, Leistung und Funktion wie das Originalteil. Ein Ersatzteil, das in Bauweise, Leistung oder Funktion vom Original abweicht, stellt im Regelfall einen Umbau dar. Dabei dürfen sich geänderte Leistungsdaten und Ausstattungsdetails nicht zu einer Erhöhung des Gefahrenpotentials führen, da ansonsten eine umfangreiche Neubewertung der gesamten Maschine erforderlich wird. Die DIN 24420 definiert Ersatzteile als "Teile, Gruppen oder vollständige Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind, beschädigte, verschlissene oder fehlende Teile zu ersetzen."





















