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Warum ist die CE-Kennzeichnung entscheidend?
Die CE-Kennzeichnung berechtigt zum freien Warenverkehr innerhalb des europäischen Binnenmarktes und schützt Hersteller rechtlich bei ordnungsgemäßer Durchführung.
- Rechtliche Verpflichtung nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
- Herstellererklärung über Konformität mit EU-Richtlinien
- Marktzugang für den europäischen Binnenmarkt
- Basis für Inverkehrbringung von Maschinen und Anlagen
- Haftungsschutz bei ordnungsgemäßer Durchführung
Geschäftsführer
Lars Knorre (M.Sc.)
Was ist die CE-Kennzeichnung für Maschinen?
Die CE-Kennzeichnung (Conformité Européenne) ist eine rechtliche Verpflichtung nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) § 3. Das CE-Zeichen bestätigt, dass der Hersteller das erforderlichen Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt hat und die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt.
Kernelemente der CE-Kennzeichnung:
- Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100 als Grundlage
- Technische Dokumentation mit allen sicherheitsrelevanten Unterlagen
- Konformitätserklärung als rechtlicher Nachweis der EU-Konformität
- CE-Kennzeichen als sichtbares Zeichen der Konformität
- Betriebsanleitung mit allen erforderlichen Sicherheitshinweisen
Wer benötigt eine CE-Kennzeichnung?
Maschinenhersteller müssen vor der ersten Inverkehrbringung ihrer Maschinen die CE-Kennzeichnung anbringen und ein entsprechendes Konformitätsbewertungsverfahren durchführen. Maschinenbetreiber werden zum Hersteller, wenn sie wesentliche Veränderungen an Maschinen vornehmen, einen Eigenbau vornehmen oder mehrere Maschinen zu einer Gesamtanlage zusammenstellen. Importeure sind für die CE-Kennzeichnung verantwortlich, wenn sie Maschinen aus Nicht-EU-Ländern einführen, die noch keine CE-Kennzeichnung tragen.
Typische Anwendungsfälle:
- Neue Maschinen und Anlagen vor Auslieferung
- Eine Maschine für die innerbetriebliche Nutzung
- Import von Maschinen aus Drittländern
- Wesentliche Veränderungen an bestehenden Maschinen
- Zusammenstellung von Maschinen zu Gesamtanlagen
- Umbau und Modernisierung von Produktionsanlagen
Unsere Leistungen rund um die CE-Kennzeichnung
CE-konforme Kennzeichnung vom Experten – rechtssicher, normgerecht und praxisorientiert nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Neue Maschinen & Anlagen
- Vollständige CE-Dokumentation für erstmaliges in Verkehr bringen
- Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100
- Technische Dokumentation inkl. Betriebsanleitung
- EG-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung
- Konformitätsvermutung durch harmonisierte Normen
Importmaschinen
- CE-Prüfung von Maschinen aus Drittländern
- Nachträgliche CE-Dokumentation bei fehlender Konformität
- Importeur-Pflichten nach Maschinenrichtlinie
- Stellungnahmen Importproblemen
- Rechtssichere Inverkehrbringung in der EU
Umbau von Maschinen
- Bewertung wesentlicher Veränderungen nach Leitfaden
- CE-Dokumentation für umgebaute Maschinen
- Betreiber wird Hersteller – rechtliche Einordnung
- Modernisierung bestehender Produktionsanlagen
- Gesamtanlagen-Bewertung bei Maschinenzusammenstellungen
Der Weg zur CE-Kennzeichnung
- Produkteinstufung
Maschinenanalyse & Anwendungsbereich
- Bestimmung der anwendbaren Richtlinien und Normen
- Analyse der Maschinenfunktionen und Verwendungszwecke
- Identifikation aller relevanten Gefährdungen
- Prüfung vorhandener Dokumentation und Zertifikate
- Bewertung
Risikobeurteilung & Konformitätsbewertung
- Systematische Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100
- Bewertung der grundlegenden Sicherheits- und
- Gesundheitsschutzanforderungen
- Prüfung der Konformität hinsichtlich der harmonisierten Normen
- Dokumentation aller Schutzmaßnahmen und Restrisiken
- Dokumentation
Technische Dokumentation & CE-Unterlagen
- Erstellung der vollständigen technischen Dokumentation
- Konformitätserklärung nach Anhang II der Maschinenrichtlinie
- Betriebsanleitung in der Landessprache des Verwendungsorts
- Erstellung zusätzlicher Prüf-, Verifizierungs-, und Validierungsunterlagen
- Prüfung
Konformitätsprüfung & Qualitätskontrolle
- Vollständigkeitsprüfung aller CE-Dokumente
- Überprüfung der Normkonformität und Rechtssicherheit
- Validierung der Risikobeurteilung und Schutzmaßnahmen
- Maßnahmenkatalog bei potenziellen Mängeln
- Kennzeichnung
CE-Kennzeichnung & Inverkehrbringung
- Anbringung der CE-Kennzeichnung nach den Vorgaben
- Ausstellung der EG-Konformitätserklärung
- Übergabe der vollständigen CE-Dokumentation
- Finale Prüfung vor Inbetriebnahme
Warum die Knorre GmbH der richtige Partner ist
Qualifikationen & Erfahrung
Als CE-Unternehmen in der 2. Generation mit über 10 Jahren Erfahrung im Maschinenbau führen wir Ihre CE-Kennzeichnung mit dem geschulten Blick des erfahrenen Maschinenbauers durch.
- TÜV-zertifizierte CE-Koordinatoren mit kontinuierlicher Weiterbildung
- Maschinenbau-DNA: Gelernte Maschinenbauer und studierte Ingenieure
- Generationsübergreifende Expertise: Kay Knorre (Senior Expert) und Lars Knorre (Geschäftsführer)
- Rechtssicherheit: Fundierte Kenntnis der Maschinenrichtlinie und harmonisierten Normen
Zahlen & Fakten
Unser erfahrenes Team aus TÜV-zertifizierten CE-Koordinatoren sorgt für rechtssichere CE-Kennzeichnung:
- 300+ erfolgreich durchgeführte CE-Kennzeichnungen
- Branchen: Automotive, Lebensmittel, Pharma, Produktionstechnik
- Maschinentypen: Produktionsanlagen, Verpackungsmaschinen, Robotersysteme
- Durchschnittliche Projektdauer: 2-4 Wochen (Standard), 4-8 Wochen (komplex)
- Seit 2013: Kontinuierliche Spezialisierung auf Maschinensicherheit und CE-Koordination
Häufig gestellte Fragen
Eine CE-Kennzeichnung ist für alle Maschinen verpflichtend, die unter die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG fallen und in der EU in Verkehr gebracht werden. Dies umfasst neue Maschinen, wesentlich veränderte Maschinen und importierte Maschinen aus Drittländern. Ausnahmen gelten nur für Maschinen, die ausschließlich für den Export außerhalb der EU bestimmt sind. Auch selbst gebaute Maschinen für den Eigengebrauch benötigen grundsätzlich eine CE-Kennzeichnung, wenn Sie unter den Anwendungsfall der jeweiligen Rechtvorschriften fallen.
Die Dauer der CE-Kennzeichnung hängt von der Komplexität der Maschine und dem Umfang der erforderlichen Dokumentation ab. Für Standardmaschinen mit vorhandener technischer Dokumentation benötigen wir in der Regel 1-3 Wochen. Bei komplexeren Anlagen mit umfangreicher Risikobeurteilung und mehreren harmonisierten Normen kann sich der Prozess auf 2-6 Wochen erstrecken. Faktoren wie die Vollständigkeit der Herstellerunterlagen, die Anzahl der anwendbaren Normen und eventuelle Nacharbeiten an der Sicherheitstechnik beeinflussen die Bearbeitungszeit erheblich.
Für eine vollständige CE-Kennzeichnung sind folgende Dokumente zwingend erforderlich: eine systematische Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100, die technische Dokumentation mit Konstruktionszeichnungen und Schaltplänen, eine Konformitätserklärung nach Anhang II der Maschinenrichtlinie, eine Betriebsanleitung in der Sprache des Verwendungsorts sowie Prüfbescheinigungen für sicherheitsrelevante Bauteile. Bei sicherheitsbezogenen Steuerungen ist zusätzlich eine SISTEMA-Berechnung oder äquivalente Nachweise für den Performance Level erforderlich. Alle Dokumente müssen den aktuellen Normen entsprechen und vollständig sein.
Die CE-Kennzeichnung liegt in der Verantwortung des Herstellers und kann grundsätzlich vom Hersteller selbst oder von einem qualifizierten externen Dienstleister durchgeführt werden. CE-Koordinatoren müssen über fundierte Kenntnisse der Maschinenrichtlinie, harmonisierten Normen und Risikobeurteilungsverfahren verfügen. Eine TÜV-Zertifizierung als CE-Koordinator oder vergleichbare Qualifikationen sind empfehlenswert. Bei sicherheitskritischen Maschinen oder komplexen Anlagen ist die Beauftragung erfahrener CE-Experten oft wirtschaftlicher als die interne Bearbeitung, da diese über die notwendige Routine und Normkenntnis verfügen.
Fehlende oder fehlerhafte CE-Kennzeichnungen können zu erheblichen rechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen führen. Behörden können Nachbesserungen anfordern, die Inverkehrbringung untersagen oder bereits ausgelieferte Maschinen zurücknehmen bzw. verschrotten. Bußgelder nach dem Produktsicherheitsgesetz können bis zu 100.000 Euro betragen. Bei Unfällen durch mangelhafte CE-Kennzeichnung drohen zivilrechtliche Haftungsansprüche und strafrechtliche Konsequenzen. Importeure haften wie Hersteller für die ordnungsgemäße CE-Kennzeichnung importierter Maschinen. Eine nachträgliche Korrektur ist oft mit erheblichem Aufwand und Kosten verbunden.
Die relevanten Normen für Ihre Maschine ergeben sich aus der Art der Maschine, ihren Funktionen und den vorhandenen Gefährdungen. Grundlage ist immer die DIN EN ISO 12100 für die Risikobeurteilung. Dazu kommen maschinenspezifische C-Normen (z.B. DIN EN 415 für Verpackungsmaschinen), sicherheitstechnische B-Normen (z.B. DIN EN ISO 13849-1 für Steuerungen) und weitere harmonisierte Normen je nach Anwendung. Bei elektrischen Komponenten sind zusätzlich Normen der Niederspannungsrichtlinie relevant. Die genaue Normenauswahl erfordert eine systematische Analyse der Maschinenfunktionen und sollte von erfahrenen CE-Koordinatoren durchgeführt werden.
Ein Maschinenbetreiber wird zum Hersteller, wenn er wesentliche Veränderungen an einer Maschine vornimmt, die die Sicherheit beeinträchtigen oder neue Verwendungsmöglichkeiten schaffen. Nach dem Leitfaden zur Maschinenrichtlinie gelten Änderungen als wesentlich, wenn sie die ursprünglich vorgesehene Funktion erheblich verändern, neue Gefährdungen einführen oder bestehende Risiken erhöhen. Auch die Zusammenstellung mehrerer Maschinen zu einer funktionalen Einheit macht den Betreiber zum Hersteller der Gesamtanlage. In diesen Fällen ist eine neue CE-Kennzeichnung mit vollständiger Dokumentation erforderlich, als wäre es eine völlig neue Maschine.





















