Konformitätserklärung für Maschinen
Konformitätserklärung –
Rechtssichere CE-Kennzeichnung für Maschinen
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Was bedeutet die Konformitätserklärung für Maschinen?
Die Konformitätserklärung ist ein rechtsverbindliches Dokument nach EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (ab 2027: Maschinenverordnung MVO 2023/1230), das die Konformität Ihrer Maschine mit allen anwendbaren EU-Richtlinien und Normen bestätigt. Sie wird im Anschluss an ein Konformitätsbewertungsverfahren erstellt und bildet die Grundlage für die CE-Kennzeichnung.
Warum ist die Konformitätserklärung entscheidend?
Mit der EG-Konformitätserklärung bestätigt der Hersteller, dass alle EU-Rechtsvorschriften berücksichtigt wurden und die Produktsicherheit nach dem Stand der Technik ausgeführt wurde.
- Rechtliche Pflicht für alle Maschinen mit CE-Kennzeichnung
- Rechtsverbindliche Erklärung der Produktkonformität
- Normkonforme Erstellung nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
- Haftungsminimierung durch korrekten Nachweis der Konformität
- Voraussetzung für Inverkehrbringen in der EU
Wer benötigt eine Konformitätserklärung?
Maschinenhersteller erstellen Konformitätserklärungen für alle neuen Maschinen vor dem Inverkehrbringen und übernehmen damit die rechtliche Herstellerverantwortung für die CE-Kennzeichnung.
Maschinenbetreiber werden selbst zum Hersteller, wenn sie wesentliche Veränderungen an bestehenden Maschinen vornehmen und benötigen dann eine neue Konformitätserklärung.
Importeure tragen als Quasi-Hersteller die Verantwortung für importierte Maschinen aus Nicht-EU-Ländern und müssen alle technischen Unterlagen einschließlich Konformitätserklärung in deutscher Sprache vorhalten.
Typische Anwendungsbereiche:
- Produktionsmaschinen und Fertigungsanlagen für alle Industriezweige
- Verpackungsmaschinen und Automatisierungstechnik
- Werkzeugmaschinen und Bearbeitungszentren
- Fördertechnik und Logistiksysteme
- Gesamtheiten von Maschinen bei verketteten Anlagen
Geschäftsführer
Lars Knorre (M.Sc.)
Unsere Leistungen für Konformitätserklärungen
Rechtssichere Konformitätserklärung für Maschinen – von der Konformitätsbewertung bis zur unterschriftsreifen Dokumentation
Konformitätsbewertung & Analyse
- Richtlinien-Analyse nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und weiteren relevanten EU-Richtlinien
- Normen-Recherche harmonisierter Normen für Ihre Maschinenart
- Konformitätsbewertungsverfahren nach Artikel 12 der Maschinenrichtlinie
- Risikobeurteilung als Grundlage der Konformitätserklärung
- SISTEMA-Berechnung bei sicherheitsbezogenen Steuerungen
Konformitätserklärung erstellen
- Rechtssichere Erstellung nach aktueller Rechtslage und Rechtsprechung
- Vollständige Produktbezeichnung mit allen technischen Spezifikationen
- Auflistung aller Richtlinien und angewandten harmonisierten Normen
- Herstellerangaben und Dokumentationsbevollmächtigter
- Corporate Design Integration mit Ihrem Firmenlogo
Dokumentation & Support
- Normkonforme Struktur
- Mehrsprachige Erstellung für internationale Märkte
- Digitale und analoge Formate je nach Kundenanforderung
- Integration in technische Dokumentation mit Risikobeurteilung und Betriebsanleitung
Der Weg zur Konformitätserklärung
- Konformitätsbewertung
Systematische Bewertung der Maschinenkonformität
- Welche EU-Richtlinien sind für Ihre Maschine anwendbar?
- Analyse der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen
- Bestimmung des erforderlichen Konformitätsbewertungsverfahrens
- Identifikation aller relevanten harmonisierten Normen
- Risikobeurteilung
Bewertung aller Gefährdungen der Maschine
- Systematische Identifikation aller Gefährdungen nach DIN EN ISO 12100
- Risikobewertung für alle Lebensphasen der Maschine
- SISTEMA-Berechnung bei sicherheitsbezogenen Steuerungen
- Dokumentation der Risikominderungsmaßnahmen
- Dokumentenerstellung
-
Dokumenten-
erstellung
Rechtssichere Konformitätserklärung erstellen
- Erstellung nach aktueller Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Anhang II
- Vollständige Auflistung aller anwendbaren Richtlinien und Normen
- Korrekte Herstellerangaben und Produktbezeichnung
- Ggf. Name und Anschrift der benannten Stelle
- Rechtsprüfung
Normkonformität und Rechtssicherheit
- Validierung der technischen Korrektheit aller Angaben
- Überprüfung der Vollständigkeit und formalen Anforderungen
- Abstimmung mit Risikobeurteilung und Betriebsanleitung
- Übergabe
Unterschriftsreife Dokumentation
- Digitale und analoge Formatierung je nach Anforderung
- Integration Ihres Corporate Designs
- Mehrsprachige Erstellung bei Bedarf
- Support bei Integration in Gesamtdokumentation
Warum Knorre GmbH der richtige Partner für Konformitätserklärungen ist
Qualifikationen & Erfahrung
Als CE-Unternehmen in der 2. Generation verstehen wir die rechtlichen Herausforderungen bei der Konformitätserklärung und wissen, wo „der Schuh drücken“ kann.
- TÜV-zertifizierte CE-Koordinatoren mit kontinuierlicher Weiterbildung
- Rechtssicherheit: Langjährige Erfahrung mit Konformitätserklärungen
- Generationsübergreifende Expertise: Kay Knorre (Senior Expert) und Lars Knorre (Geschäftsführer)
- Software-Kompetenz: docuglobe für professionelle Dokumentenerstellung
- Praxiserfahrung: Verständnis für Herstellerverantwortung aus Maschinenbau-Sicht
Zahlen & Fakten
Unser erfahrenes Team sorgt für rechtssichere Konformitätserklärungen:
- 300+ erfolgreich erstellte Konformitätserklärungen für verschiedene Maschinentypen
- Maschinentypen: Produktionsmaschinen, Verpackungsanlagen, Werkzeugmaschinen
- Branchen: Automotive, Lebensmittel, Pharma, Produktionstechnik
- Software-Tools: docuglobe, SolidWorks Composer, Safexpert
- Seit 2013: Spezialisierung auf CE-Kennzeichnung und technische Dokumentation
Häufig gestellte Fragen zu Konformitätserklärungen
Die Bezeichnung richtet sich nach der jeweils gültigen Richtlinie. Für Maschinen nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wird eine "EG-Konformitätserklärung" erstellt. Bei neueren Richtlinien (ab 2014) ist eine "EU-Konformitätserklärung" erforderlich. Beide haben rechtlich die gleiche Bedeutung und bestätigen die Konformität mit den anwendbaren EU-Richtlinien.
Die Unterschrift muss von einer befugten Person erfolgen, die das Unternehmen rechtlich vertreten kann. Dies sind meist Geschäftsführer, Vorstände oder entsprechend bevollmächtigte leitende Angestellte. Die Person übernimmt damit die rechtliche Verantwortung für die Konformitätserklärung und ist die erste Kontaktstelle gegenüber den Behörden.
Die Konformitätserklärung einer Maschine hat keine feste zeitliche Befristung. Sobald die Maschine wesentlich verändert wird (z. B. durch Umbauten, Software-Updates mit Sicherheitsrelevanz oder Nachrüstungen), verliert die ursprüngliche Konformitätserklärung ihre Gültigkeit. Dann muss eine neue Konformitätsbewertung durchgeführt und eine neue Erklärung erstellt werden. Hersteller sind verpflichtet, die Konformitätserklärung 10 Jahre lang nach dem Inverkehrbringen bereitzuhalten. Diese Pflicht gilt auch für Bevollmächtigte oder Importeure.
Das hängt davon ab, ob es sich um eine wesentliche oder nicht-wesentliche Veränderung handelt. Bei wesentlichen Veränderungen wird der Betreiber rechtlich zum Hersteller und muss ein neues Konformitätsbewertungsverfahren mit neuer Konformitätserklärung durchführen. Bei nicht-wesentlichen Änderungen bleibt die ursprüngliche Konformitätserklärung gültig.
Die Originalkonformitätserklärung wird in der Amtssprache des Herstellerlandes erstellt. Für den Export in andere EU-Länder ist eine Übersetzung in die jeweilige Landessprache erforderlich. Diese wird als "Übersetzung der Originalkonformitätserklärung" gekennzeichnet. Für Deutschland ist eine deutsche Konformitätserklärung obligatorisch.
Ohne gültige Konformitätserklärung darf eine Maschine nicht in der EU verkauft werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro nach dem Produktsicherheitsgesetz, Vertriebsverbote durch Marktaufsichtsbehörden und im schlimmsten Fall strafrechtliche Verfolgung. Zusätzlich besteht ein erhöhtes Haftungsrisiko bei Unfällen.
Zur Konformitätserklärung gehören als Grundlage: die Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100, SISTEMA-Berechnung bei sicherheitsbezogenen Steuerungen, Betriebsanleitung, technische Unterlagen und die Dokumentation der angewandten Normen und Richtlinien. Diese Dokumente bilden zusammen die technische Dokumentation.
Ab 2027 gilt die MVO (EU) 2023/1230: Aus der „EG-Konformitätserklärung“ wird die „EU-Konformitätserklärung“, die dem Muster in Anhang V Teil A folgt und stets aktuell gehalten sowie in den vorgeschriebenen Sprachen bereitgestellt wird. Eine einzige Erklärung kann mehrere EU-Rechtsakte abdecken. Neu ist die digitale Bereitstellung via Internetadresse/Code; online verfügbar für die Lebensdauer, mindestens zehn Jahre. Aufbewahrungspflicht: zehn Jahre.
Maschinen werden je nach Bauart und Verwendung nach verschiedenen EU-Richtlinien CE-konform erklärt. Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist die Hauptrichtlinie für alle Maschinen. Zusätzlich sind häufig weitere Richtlinien relevant:
- EMV-Richtlinie 2014/30/EU bei allen Maschinen mit elektrischen Komponenten (elektromagnetische Verträglichkeit)
- Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU bei elektrischen Betriebsmitteln (Schutzziele werden meist über Maschinenrichtlinie abgedeckt)
- Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU bei Maschinen mit Druckkomponenten über 0,5 bar
- ATEX-Richtlinie 2014/34/EU für explosionsgefährdete Bereiche
- RoHS-Richtlinie 2011/65/EU bei Beschränkung gefährlicher Stoffe in Elektronikkomponenten
Je komplexer die Maschine, desto mehr Richtlinien können gleichzeitig anwendbar sein. In unseren Muster-Konformitätserklärungen berücksichtigen wir regelmäßig Maschinen-, Druckgeräte- und EMV-Richtlinie gleichzeitig.





















