Diese Informationen muss eine Betriebsanleitung für Maschinen enthalten

Diese Informationen muss eine Betriebsanleitung für Maschinen enthalten

Wenn Sie Hersteller einer Maschine sind, müssen Sie für diese eine Betriebsanleitung zur Verfügung stellen – so steht es in Artikel 5 der Maschinenrichtlinie. Die Betriebsanleitung informiert Leser:innen darüber, wie sie die Maschine über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg sachgerecht und sicher verwenden können. Aber welche Informationen muss eine Betriebsanleitung eigentlich enthalten?

Inhaltsverzeichnis
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    Die Erstellung von Betriebsanleitungen für Maschinen ist sehr komplex

    Benutzerhandbücher zu erstellen ist eine komplexe Angelegenheit: Die Maschinenrichtlinie setzt mit einer Vielzahl von Anforderungen hohe Hürden. So muss die Person, die die Betriebsanleitung erstellt, nicht nur fit in technischer Kommunikation sein. Sie sollte auch Kenntnisse in den Bereichen Konformität, Produkthaftung und Technik haben.

    Mindestinformationen einer Betriebsanleitung für Maschinen

    Nach Anhang I, Abschnitt 1.7.4.2 der Maschinenrichtlinie und der harmonisierten Norm DIN EN ISO 20607 müssen Betriebsanleitungen für Maschinen umfassende Informationen enthalten. Die wichtigsten Kategorien sind:

    Grundlegende Informationen:

    • Firmenname und Anschrift des Herstellers und seines Bevollmächtigten
    • Maschinenbezeichnung entsprechend Typenschild (ausgenommen Seriennummer)
    • Allgemeine Beschreibung mit technischen Daten und Funktionsbeschreibung
    • EG-Konformitätserklärung als Kopie inkl. Maschinenbezeichnung

    Technische Dokumentation:

    • Zeichnungen, Schaltpläne, Beschreibungen für Verwendung, Wartung und Instandhaltung
    • Arbeitsplatzbeschreibung (Bedienstand, Leitwarte, Führerhaus etc.)
    • Montage- und Aufbauanweisungen mit Anschluss der Maschine inkl. Zeichnungen
    • Installationsvorschriften zur Verminderung von Lärm und Vibration

    Betriebsanweisungen:

    • Inbetriebnahme mit Anweisungen zur Übergabe in betriebsbereitem Zustand
    • Bedienung bei verschiedenen Zuständen (Betrieb, Transport, Montage, Demontage, Prüfung, Störung)
    • Wartungsarbeiten mit Wartungs- und Einrichtungsanweisungen
    • Vorgehen bei Unfällen oder Störungen mit Anweisungen zur Störungsbeseitigung

    Sicherheitsinformationen:

    • Schutzmaßnahmen mit Anweisungen zu Schutzvorkehrungen und PSA
    • Restrisiken die trotz inhärenter Konstruktion und Schutzmaßnahmen verbleiben
    • Handlungsbezogene Sicherheitshinweise für alle Lebensphasen
    • Piktogramme für Warn-, Gebots- und Verbotsschilder nach DIN ISO 3864

    Weitere Angaben:

    • Werkzeuge die an der Maschine angebracht sind
    • Ersatzteile mit Spezifikation und ausgehenden Gefahren
    • Luftschallemission gemessen an der Maschine oder vergleichbaren Maschinen
    • Strahlungsangaben für Personen mit medizinischen Implantaten

    Harmonisierte Normen als Leitfaden für Betriebsanleitungen

    DIN EN ISO 20607: Die Norm für Betriebsanleitungen

    Die DIN EN ISO 20607 „Sicherheit von Maschinen – Betriebsanleitung – Allgemeine Gestaltungsgrundsätze“ ist seit Oktober 2019 verfügbar. Diese Norm liefert hilfreiche, mit der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG harmonisierte (angeglichene) Informationen zur Erstellung von Betriebsanleitungen für Maschinen.

    Wichtige Aspekte der DIN EN ISO 20607:

    • Behandelt den sicherheitsrelevanten Inhalt der Betriebsanleitung
    • Definiert Gliederung, Struktur und Darstellung unter Berücksichtigung aller Lebensphasen
    • Eingeschränkte Konformitätsvermutung: Nur die Abschnitte 4 und 5 (mit Ausnahme von Abschnitt 4.11) lösen die Konformitätsvermutung aus
    • Ergänzt die Anforderungen der Maschinenrichtlinie Anhang I, 1.7.4.2 (außer Buchstabe u – Lärmemissionen)
    • Bezieht sich auf die DIN EN ISO 12100 (Grundnorm für Maschinensicherheit und Risikobeurteilung)

    Wichtiger Hinweis: Neben der DIN EN ISO 20607 zur allgemeinen Gestaltung können weitere Sicherheitsgrundnormen (Typ-B) und speziell Maschinensicherheitsnormen (Typ-C) weitere Vorgaben zum Inhalt der Betriebsanleitung geben.

    IEC/IEEE 82079-1: Die Grundlage für technische Dokumentation

    Die IEC/IEEE 82079-1 „Erstellen von Gebrauchsanleitungen“ ist die Arbeitsbasis für Technische Redakteure und legt Mindestanforderungen als Stand der Technik fest. Sie behandelt:

    • Verständlichkeit, Inhalt und Struktur von Anleitungen
    • Gestaltung und Sprache
    • Allgemeine Prinzipien für alle Produktarten
    • Grundsätze und allgemeine Anforderungen

    Kombination beider Normen:

    Die harmonisierte Norm DIN EN ISO 20607 löst eine Konformitätsvermutung gegenüber der Maschinenrichtlinie aus und führt die Mindestanforderungen aus. Wenn es speziell um die Sprache und Formulierung der Anleitung geht, kann die IEC/IEEE 82097-1 herangezogen werden.

    Blogartikel

    Konformitätsvermutung und Produkthaftung

    Die Konformitätsvermutung ist die Annahme, dass die Maschine den aktuellen Stand der Technik erfüllt und somit den Anforderungen aus den Richtlinien gerecht wird.

    Konformitätsvermutung bei Maschinen & Produkthaftung

    Weitere relevante Normen für die Betriebsanleitung

    Sicherheitskennzeichnung:

    • DIN ISO 3864 / ISO 7010: Warn-, Gebots- und Verbotsschilder
    • ANSI Z535: Aufbau von Sicherheitshinweisen nach dem SAFE-Prinzip

    Technische Beschreibung:

    • DIN EN ISO 20601: Funktionsbeschreibung und technische Daten

    Maschinenverordnung versus Maschinenrichtlinie: Was ändert sich?

    Digitale Betriebsanleitungen werden möglich

    Die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, schafft einen modernen Rechtsrahmen und ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die ausschließliche Bereitstellung digitaler Anleitungen.

    Wichtige Änderungen:

    • Digitale Bereitstellung: Erstmals offiziell möglich unter bestimmten Bedingungen
    • Verfügbarkeit: Mindestens 10 Jahre nach Inverkehrbringen online verfügbar
    • Papier-Option: Kostenlose Bereitstellung binnen eines Monats auf Kundenwunsch
    • Endverbraucher-Regel: Bei nicht-professionellen Nutzern bleibt Papier weiterhin Pflicht

    Neue Mindestangaben in der MVO

    Die Maschinenverordnung nennt bei den zu dokumentierenden Inhalten folgende neue Details zu Mindestangaben:

    • Internetadresse oder maschinenlesbarer Code für die EU-Konformitätserklärung
    • Angabe der Masse (statt „Gewicht“)
    • Informationen über erforderliche Rettungsmaßnahmen
    • Bei geräuschmindernden Maschinen: Angaben zur ordnungsgemäßen Montage
    • Bei Emissionen gefährlicher Stoffe: Detaillierte Angaben zu Auffang- und Filtereinrichtungen

    Übergangsregelung bereits jetzt möglich

    Die Europäische Kommission reagiert vorausgreifend auf die neue Maschinenverordnung: Die Bereitstellung von Dokumenten in digitalem Format ist bereits jetzt möglich, wenn die Vorgaben der MVO eingehalten werden.

    Eine Betriebsanleitung muss verständlich sein!

    Neben allen rechtlichen und formalen Anforderungen muss eine Betriebsanleitung für die/den Anwender:in vor allem eines sein: verständlich. Neben einfachen Sätzen kommt es hier besonders auch auf die Verwendung technisch korrekter Fachbegriffe und standardisierter Formulierungen an.

    Hilfreiche Gestaltungselemente:

    • Piktogramme und Zeichnungen zur einfachen Darstellung
    • Tabellen und Aufzählungen für übersichtliche Darstellung
    • Grafiken zur Veranschaulichung komplexer Sachverhalte
    • Strukturierte Gliederung nach Lebensphasen der Maschine

    Mindestanforderungen an Betriebsanleitungen

    Hier finden Sie einen Überblick der Anforderungen an Betriebsanleitungen. Sie können sich auch unsere vollständige Checkliste zu den Mindestanforderungen an Betriebsanleitungen nach der Maschinenrichtlinie als PDF herunterladen.

    Allgemeine Grundsätze für die Betriebsanleitung

    Sprache: In Amtssprache des Verwendungslands
    Gliederung: Titelseite, Inhaltsverzeichnis, Info zu Maschine und Hersteller
    Aufbau: Umfasst alle Lebensphasen (von Anlieferung bis Entsorgung)
    Zielgruppe: Installateure, Bedienpersonal, Instandhaltung, Reinigungspersonal
    Verständnisfähigkeit: Der Zielgruppe entsprechendes Know-how

    Inhaltliche Anforderungen an die Betriebsanleitung

    Firmenname und Anschrift des Herstellers und seines Bevollmächtigten
    Maschinenbezeichnung: Art und Typ entsprechend Typenschild
    Allgemeine Beschreibung: Technische Daten, Funktionsbeschreibung
    Zeichnungen, Schaltpläne: Für Verwendung, Wartung und Instandhaltung
    Arbeitsplatz: Beschreibung des Bedienstands/Leitwarte
    Montage und Aufbau: Anschluss der Maschine inkl. Zeichnungen
    Inbetriebnahme: Anweisungen zur Übergabe in betriebsbereitem Zustand
    Bedienung: Bei Betrieb, Transport, Montage, Demontage, Prüfung, Störung
    Wartungsarbeiten: Wartungs- und Einrichtungsanweisungen
    Ersatzteile: Spezifikation und ausgehende Gefahren
    Luftschallemission: Messwerte an der Maschine
    EG-Konformitätserklärung: Kopie inkl. Maschinenbezeichnung

    Sicherheitsbezogene Informationen in Betriebsanleitungen

    Grundlegende Sicherheitshinweise: Gefahren durch bewegte Teile, Chemie, Energie
    Restrisiken: Die trotz Konstruktion und Schutzmaßnahmen verbleiben
    Handlungsbezogene Warnhinweise: Zur Wartung, Inbetriebnahme und Außerbetriebnahme
    Transport-Sicherheit: Hinweise zu Transport, Handhabung, Lagerung mit Gewichtsangabe
    Schutzmaßnahmen: Anweisung zu Schutzvorkehrungen und PSA
    Piktogramme: Warnschilder, Gebotsschilder, Verbotsschilder nach DIN ISO 3864

    Fazit vom CE-Experten

    Zusammengefasst ist die Betriebsanleitung ein sehr umfassendes Dokument, bei dem Einfachheit, Vollständigkeit und formale Korrektheit unabdingbar sind. Mit der neuen Maschinenverordnung ab 2027 kommen zusätzliche Möglichkeiten für digitale Bereitstellung hinzu, die jedoch sorgfältig geplant werden sollten.

    Gerne unterstützen wir Sie mit Rat und Tat bei der Erstellung der Betriebsanleitung und der vollständigen Technischen Dokumentation für Ihre spezielle Maschine oder Anlage.

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