Wenn Sie Hersteller einer Maschine sind, müssen Sie für diese eine Betriebsanleitung zur Verfügung stellen – so steht es in Artikel 5 der Maschinenrichtlinie. Dieses Schriftstück informiert Leser:innen darüber, wie sie die Maschine über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg sachgerecht und sicher verwenden können. Aber welche Informationen muss eine Betriebsanleitung eigentlich enthalten?
Erstellung von Betriebsanleitungen ist sehr komplex
Firmenname und Anschrift: Damit die Maschine rechtlich einem Hersteller zugeordnet werden kann, sind der Firmenname und die vollständige Anschrift des Herstellers bzw. seines Bevollmächtigten notwendige Elemente.
Allgemeine Beschreibung der Maschine: Die allgemeine Beschreibung einer Maschine dient dazu, ihre Beschaffenheit und ihren Aufbau zu dokumentieren. Die/Der Anwender:in erfährt beispielsweise, für welchen Zweck die Maschine zu verwenden ist und aus welchen Komponenten sie besteht.
Eine Beschreibung der sachgemäßen Verwendung: Diese umfasst inhaltlich ganz klar, für welchen Einsatz die Maschine gebaut wurde. Das ist wichtig, falls es bei unsachgemäßem Gebrauch zu einer Störung oder einem Unfall kommen sollte. So kann sich der Hersteller auf diesen Abschnitt berufen.
Eine Beschreibung von Maßnahmen zur Einrichtung und Wartung: Dazu zählen einerseits die Schritte, die zur Montage und Inbetriebnahme der Maschine im Betrieb vorgenommen werden müssen. Auch die notwendigen Aktionen zur Wartung finden sich in diesem Abschnitt wieder.
Schutzmaßnahmen seitens der Anwender:innen: Damit die Maschine im Betrieb maximal sicher läuft, muss auch die/der Anwender:in verschiedene Maßnahmen zum Schutz der beteiligten Personen treffen. Dazu zählt unter anderem, Gefahrenbereiche kenntlich zu machen.
Angaben zu möglichen Restrisiken: Auch wenn die Maschine so sicher wie möglich gebaut wurde, lassen sich eventuelle Restrisiken nicht vollständig ausschließen. Diese müssen aufgelistet und beschrieben werden, damit potenzielle Gefahrenstellen als bekannt gelten.
Vorgehen bei Störungen oder Unfällen: Sollte es trotz sachgemäßer Bedienung und unter Beachtung aller Vorsichtsmaßnahmen doch zu einer Funktionsstörung oder einem Unfall kommen, ist schnelles Handeln gefragt. Hier unterstützt die Betriebsanleitung mit wertvollen Hinweisen.
Wichtig: Die DIN-Norm ISO 20607 liefert hilfreiche, mit der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG harmonisierte (angeglichene) Informationen zur Erstellung von Betriebsanleitungen für Maschinen.
CE Checkliste für Betriebsanleitungen– Eine Checkliste vom CE Berater für die Mindestanforderungen für Betriebsanleitungen von Maschinen und Anlagen
nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Anhang I
Betriebsanleitung muss verständlich sein
Gerne unterstütze ich Sie bei der Erstellung der Betriebsanleitung für Ihre Maschine oder Anlage im Rahmen der Technischen Dokumentation.
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