Was ist der Unterschied zwischen Umbau und Ersatzteillieferung einer Maschine?

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Was ist der Unterschied zwischen Umbau und Ersatzteillieferung einer Maschine?

Wer eine Maschine oder eine Anlage betreibt, steht möglicherweise irgendwann einmal an dem Punkt, an dem sie oder er trotz sorgfältiger und regelmäßiger Wartung und Reparaturen ein Ersatzteil benötigt. Abnutzung und Verschleiß gehören leider zu jedem Lebenszyklus einer Maschine dazu.
 
Aber was bedeutet der Austausch eines oder mehrerer Bauteile für Ihre CE-Kennzeichnung?
Inhaltsverzeichnis
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    Produktsicherheitsgesetz verpflichtet zu CE-Kennzeichnung

    Zunächst einmal: Als Sie die Maschine übernommen haben, war diese seitens des Herstellers mit einer CE-Kennzeichnung ausgewiesen und immer mehr auf Betreiberseite verwendete Maschinen oder Anlagen haben eine CE Kennzeichnung. So sieht es das deutsche Produktsicherheitsgesetz vor, denn ohne Konformitätserklärung dürfen Maschinen gar nicht erst an den Markt gebracht werden.
     
    Im Produktsicherheitsgesetz ist außerdem festgeschrieben, auf welchen Sicherheitsnormen die Beurteilung basiert. Für eine Maschine oder Anlage ist das insbesondere die Europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Abhängig davon, wie das Produkt aufgebaut und spezifiziert ist, gelten unter Umständen noch weitere Richtlinien. Dazu zählen beispielsweise die Niederspannungs- oder die Druckgeräte-Richtlinie und die Richtlinie zur elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV). Die CE-Kennzeichnung verfolgt neben einer Vereinheitlichung im europäischen Warenverkehr vor allem das Ziel, trotz verbleibender Restrisiken eine größtmögliche Sicherheit im Betrieb zu gewährleisten.
     
    Bevor Sie nun aber ein Teil an Ihrer Maschine austauschen, müssen Sie in jedem Fall sorgfältig unterscheiden: Verbauen Sie lediglich ein identisches Ersatzteil, oder verändern Sie die ursprüngliche Maschine? Das könnte beispielsweise der Fall sein, wenn ein Ersatzteil nicht dem Original entspricht.

    Wichtig: Die CE-Kennzeichnung (und damit das Konformitätsbewertungsverfahren) einer Maschine oder Anlage kann auch durch andere Richtlinien als die Maschinenrichtlinie bestimmt werden.

    In welchem Fall benötigt ein Ersatzteil eine CE-Kennzeichnung?

    Ob ein Ersatzteil einer Maschine eine eigene CE-Kennzeichnung benötigt, hängt im Wesentlichen von dem Einsatz beim Betreiber / Verwendungszweck ab:

    • Wird das Ersatzteil in einer Explosion-gefährdeten Umgebung eingesetzt? Dann muss das Ersatzteil mit einer Konformitätserklärung basierend auf der ATEX-Richtlinie geliefert werden.

    • Wird das Ersatzteil in einem Anlagenbereich eingesetzt, welcher dem überwachungspflichtigen Teil der Druckgeräterichtlinie unterliegt? Dann muss das Ersatzteil mit einer Konformitätserklärung basierend auf der Druckgeräte-Richtlinie geliefert werden.

    Um was für einen Typ von Ersatzteil einer Maschine handelt es sich?

    Die Frage danach, um was für einen Typ von Ersatzteil es sich handelt, ist insofern relevant, als Ersatzteile ab einem bestimmten Grad der Komplexität in der Konstruktion selbst als eine sogenannte unvollständige Maschine eingestuft werden. Beispiele für unvollständige Maschinen sind etwa Antriebssysteme oder Getriebe. Die Konformität eines solchen Ersatzteils muss dann nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG mit Hilfe einer Einbauerklärung erklärt werden.
     
    An einer unvollständigen Maschine kann jedoch noch kein Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt werden, welches die Grundlage für eine erfolgreiche CE-Kennzeichnung darstellt. Unvollständige Maschinen benötigen eine Einbauerklärung, die die Konformität des Ersatzteils insoweit ausweist, als es sodann mit einer anderen Maschine zu einer vollständigen Maschine zusammengeschlossen werden darf.

    Ist das Ersatzteil baugleich mit dem vorherigen Maschinenteil?

    Diese Frage, ob das einzusetzende Ersatzteil mit dem bislang genutzten Maschinenteil baugleich ist, ist darauf zurückzuführen, ob das Bauteil vom Zulieferanten überhaupt noch geliefert werden kann. Sollte das vom Kunden defekte Teil auf dem Programm des Zulieferanten herausgenommen werden sein, gilt es einen adäquaten Ersatz zu finden.
     
    Hierbei ist zu beachten, dass sich geänderter Leistungsdaten und geänderte Ausstattungsdetail nicht zu einer Erhöhung des Gefahrenpotentials führen dürfen. Dies ist wichtig, da ansonsten eine umfangreiche und somit kostenintensive Neubewertung der gesamten Maschine erforderlich werden kann.

    Ein baugleiches Ersatzteil muss nicht neu bewertet werden

    Handelt es sich um ein baugleiches Ersatzteil, das ausgetauscht wird, ist die Änderung an der bestehenden Maschine in jedem Fall unwesentlich und es ist keine gesonderte CE-Kennzeichnung bzw. erneute Konformitätsprüfung vonnöten. Das gilt für das einzelne Bauteil wie für die ganze Maschine.
     
    Dabei definiert die DIN 24420 den Begriff Ersatzteil so: „Teile (auch Einzelteile genannt), Gruppen (auch Baugruppen und Teilegruppen genannt) oder vollständige Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind, beschädigte, verschlissene oder fehlende Teile, Gruppen oder Erzeugnisse zu ersetzen.“
     
    Als Ersatzteile im Maschinenbau gelten demnach beispielsweise ausfallkritische Ersatzteile, Verschleißteile und sonstige Ersatzteile. Ersatzteile, die nicht vom Hersteller der Maschine stammen, müssen daher exakt bau- und funktionsgleich sein, um die ursprüngliche Konformitätserklärung zu erfüllen.

    Ändert sich das Sicherheitsniveau der Maschine?

    Ist das Ersatzteil nicht baugleich, muss betrachtet werden, ob sich das Sicherheitsniveau der Maschine durch den Umbau gravierend ändert: Ist dies nicht der Fall, kann meist (nach Rücksprache mit einem Experten für CE-Kennzeichnung) auf ein neues Konformitätsbewertungsverfahren verzichtet werden. Ändert sich das Sicherheitsniveau jedoch, wird zum Beispiel deutlich schlechter, dann handelt es sich um eine wesentliche Änderung, in deren Zuge die komplette Maschine (nicht nur das Ersatzteil) eine neue CE-Kennzeichnung benötigt.

    In welcher Umgebung wird das Ersatzteil üblicherweise eingesetzt?

    Schließlich ist noch zu beachten, in welcher Umgebung die Maschine, in die das Ersatzteil einzubauen ist, üblicherweise betrieben wird. Je nach Umgebung können nämlich bestimmte Richtlinien und Schutzverordnungen der EU in Kraft treten. Kommt die Maschine etwa in Bereichen zum Einsatz, die als explosionsgefährdet eingestuft sind, gilt zusätzlich noch die Richtlinie für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen 2014/34/EU. Eine Umgebung hingegen, die der Druckgeräterichtlinie unterliegt, erfordert darüber hinaus die Berücksichtigung der Richtlinie für Druckgeräte 2014/68/EU (Druckgeräte-Richtlinie).

    Als Betreiber einer Maschine muss man sich vor einem Maschinenumbau mit der Frage auseinandersetzen, ob es sich dabei um eine sogenannte wesentliche Veränderung handelt oder nicht. Die Unterscheidung kann erhebliche Folgen nach sich ziehen.

    Umbau: Vom Betreiber zum Hersteller

    Möglicherweise entspricht ein ausgetauschtes Teil nicht der gleichen Bauweise, Leistung oder Funktion des Originalteils. Dies kann unterschiedliche Gründe haben, beispielsweise weil das alte Originalteil nicht mehr lieferbar oder extrem teuer ist. Ein in der Funktion gleiches Ersatzteil hingegen ist lieferbar oder preislich interessant. Der Austausch bzw. Einbau eines in Bauweise, Leistung und/oder Funktion gleichem Ersatzteil ist im Regelfall kein Umbau und bedarf daher nicht unbedingt einer neuen Bewertung.
     
    Ein eingebautes Ersatzteil, welches in Bauweise, Leistung und/oder Funktion vom Original abweicht, stellt im Regelfall aber einen Umbau dar und Sie werden selbst zum Hersteller. Als solcher tragen Sie auch die Verantwortung für die Konformitätserklärung. Deshalb müssen Sie bestenfalls bereits vor der Planung des Umbaus bewerten, ob es sich dabei um eine wesentliche Änderung handelt oder nicht: Im Falle einer wesentlichen Veränderung verschlechtert sich das Sicherheitsniveau nach dem Umbau in der Regel und muss völlig neu bewertet werden, was nicht nur großen Aufwand, sondern auch erhebliche Kosten mit sich bringt.
     
    Bei einer nicht wesentlichen Veränderung bleibt das Sicherheitsniveau ähnlich oder verbessert sich sogar, Sie müssen also lediglich die Schnittstellen zwischen „alter Maschine“ und „neuer Maschine“ bewerten und gegebenenfalls die Betriebsanleitung anpassen. Ob es sich um eine wesentliche oder unwesentliche Veränderung handelt, hat also weniger mit den Umbauten an der Maschine zu tun, als vielmehr mit der Antwort auf die Frage, ob sich das Sicherheitsniveau ändert und ob es besser oder schlechter wird.
     
    Benötigen Sie Unterstützung bei der Unterscheidung zwischen baugleichem Ersatzteil oder Umbau mit wesentlicher oder unwesentlicher Veränderung? Dann kontaktieren Sie mich gerne. Ich bin Ihr zuverlässiger Partner bei sämtlichen Fragen rund um das Thema und übernehme bei Bedarf Ihre komplette Technische Dokumentation.

    Gern beurteile ich die Veränderung Ihrer umgebauten Maschine oder Anlage und erstelle Ihnen im Falle einer wesentlichen Veränderung die Konformitätserklärung.

    Kay Knorre

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