Was regelt die Europäische Maschinenrichtlinie?

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Was regelt die Europäische Maschinenrichtlinie?

Wer bestimmte Landesgrenzen überschreiten will, braucht dazu einen Reisepass. Das gilt ebenso für Maschinen, wenn auch bildlich gesprochen: Hersteller müssen diese mit einem CE-Kennzeichen versehen, wenn sie die Maschine innerhalb der EU Inverkehrbringen wollen. Die CE-Kennzeichnung dokumentiert, dass die Maschine zum Zeitpunkt ihrer Aushändigung an einen Betreiber oder Verbraucher allen aktuell gültigen Normen, Richtlinien und Gesetzen in puncto Sicherheit entspricht.

Inhaltsverzeichnis
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    Vereinheitlichung von Sicherheitsstandards in der EU

    Zentrale Maßgabe ist die Europäische Maschinenrichtlinie (MRL) 2006/42/EG, die in ihrer jetzigen Fassung seit dem 29. Dezember 2009 in Kraft ist. Sie bündelt einheitliche Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz innerhalb der EU. Damit dient die MRL 2006/42/EG mit ihren zwölf Anhängen vor allem als Grundlage einer einheitlichen europäischen Vermarktung von Maschinen und somit für einen freien Handel. Auch Staaten außerhalb Europas greifen gerne darauf zurück.

    Wichtig: Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG legt europaweit die Anforderungen an die Sicherheit von Maschinen und Anlagen fest, die zu beachten sich Maschinenhersteller verpflichten.

    Was ist eigentlich eine Maschine?

    Die Maschinenrichtlinie definiert eine Maschine so: als „Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen mit mindestens einem beweglichen Teil sowie Betätigungselementen, Steuer- und Energiekreisen“. Auch mehrere miteinander verkettete Maschinen fallen unter diese Definition. Hersteller unvollständiger Maschinen, also von Maschinen, die alleine keine bestimmte Funktion erfüllen, müssen eine Einbauerklärung vorweisen. Unvollständige Maschinen, z. B. Antriebssysteme, werden lediglich in andere Maschinen oder Maschinenteile eingebaut. Die MRL gilt also für:
     
    • Maschinen
    • Sicherheitsbauteile
    • austauschbare Ausrüstung

    Diese Produkte werden wie Maschinen bewertet und fallen ebenfalls unter die MRL:

    • Seile, Ketten und Gurte
    • unvollständige Maschinen
    • abnehmbare Gelenkwellen
    • Lastaufnahmemittel
    • Baustellenaufzüge zur Beförderung von Personen oder Gegenständen

    Entsprechend der MRL muss eine Maschine unter anderem diesen Anforderungen entsprechen:

    • elektrische und mechanische Sicherheit
    • funktionale Sicherheit
    • sichere Bedienung muss gewährleistet sein
    • reibungslos funktionierende Sicherheits- und Schutzeinrichtungen
    Ob das so ist, wird im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens mit der Risikobeurteilung überprüft. Bei erfolgreicher Bewertung wird eine Konformitätserklärung erstellt. Darüber hinaus darf der Hersteller auch das CE-Kennzeichen auf seiner Maschine anbringen.

    Verstöße haben strafrechtliche Konsequenzen

    Die Umsetzung der Maschinenrichtlinie ist in nationalen Gesetzen und Verordnungen geregelt – für Deutschland im Produktsicherheitsgesetz. Außerdem sind die Vorgaben der MRL in der 9. Produktsicherheitsverordnung enthalten. Wer diese nicht einhält, muss juristische Konsequenzen fürchten: So sieht das Produktsicherheitsgesetz zum Beispiel Bußgelder von bis zu 100.000 Euro für Hersteller, Importeure und Händler vor. Gravierende Verstöße sprechen sich möglicherweise auch öffentlich herum: Neben Geldstrafen kann dabei auch der Ruf eines Herstellers langfristig beschädigt werden.
     
    Doch Verstöße können nicht nur von Herstellern oder Händlern begangen werden: Auch Betreiber müssen unbedingt dafür Sorge tragen, dass Beschäftigte sicher an Maschinen arbeiten. Es reicht also nicht aus, sich ausschließlich an die Technische Dokumentation des Herstellers zu halten. Vielmehr müssen Mitarbeiter:innen eine genaue Unterweisung im Umgang mit einer Maschine erhalten – zu allen Fragen der Sicherheit, zu Restrisiken, zu Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln.
     
    Wenn Sie Fragen zu dem komplexen Regelwerk haben, kontaktieren Sie mich unverbindlich. Gern erkläre ich Ihnen Einzelheiten dazu und unterstütze Sie bei Ihrem Konformitätsbewertungsverfahren.

    Weitere offene Fragen beantworte ich Ihnen und Ihren Mitarbeiter:innen gern in meinem Workshop zum Thema CE-Kennzeichnung.

    Kay Knorre

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