Wer bestimmte Landesgrenzen überschreiten will, braucht dazu einen Reisepass. Das gilt ebenso für Maschinen, wenn auch bildlich gesprochen: Hersteller müssen diese mit einem CE-Kennzeichen versehen, wenn sie die Maschine innerhalb der EU inverkehrbringen wollen. Die CE-Kennzeichnung dokumentiert, dass die Maschine zum Zeitpunkt ihrer Aushändigung an einen Betreiber oder Verbraucher allen aktuell gültigen Normen, Richtlinien und Gesetzen in puncto Sicherheit entspricht. Ein CE-Koordinator unterstützt Maschinenhersteller, sobald es etwas komplexer wird durch CE-Beratung oder die notwendige Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100.
Vereinheitlichung von Sicherheitsstandards in der EU
Wichtig: Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG legt europaweit die Anforderungen an die Sicherheit von Maschinen und Anlagen fest, die zu beachten sich Maschinenhersteller verpflichten.
Was ist eigentlich eine Maschine?
- Maschinen
- Sicherheitsbauteile
- austauschbare Ausrüstung
Diese Produkte werden wie Maschinen bewertet und fallen ebenfalls unter die MRL:
- Seile, Ketten und Gurte
- unvollständige Maschinen
- abnehmbare Gelenkwellen
- Lastaufnahmemittel
- Baustellenaufzüge zur Beförderung von Personen oder Gegenständen
Entsprechend der MRL muss eine Maschine unter anderem diesen Anforderungen entsprechen:
- elektrische und mechanische Sicherheit
- funktionale Sicherheit
- sichere Bedienung muss gewährleistet sein
- reibungslos funktionierende Sicherheits- und Schutzeinrichtungen
Verstöße haben strafrechtliche Konsequenzen
Weitere offene Fragen beantworten wir Ihnen und Ihren Mitarbeiter:innen gern in einem unverbindlichen beratenden Telefonat oder Videocall.