Wer bestimmte Landesgrenzen überschreiten will, braucht dazu einen Reisepass. Das gilt ebenso für Maschinen, wenn auch bildlich gesprochen: Hersteller müssen diese mit einem CE-Kennzeichen versehen, wenn sie die Maschine innerhalb der EU Inverkehrbringen wollen. Die CE-Kennzeichnung dokumentiert, dass die Maschine zum Zeitpunkt ihrer Aushändigung an einen Betreiber oder Verbraucher allen aktuell gültigen Normen, Richtlinien und Gesetzen in puncto Sicherheit entspricht.
Vereinheitlichung von Sicherheitsstandards in der EU
Wichtig: Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG legt europaweit die Anforderungen an die Sicherheit von Maschinen und Anlagen fest, die zu beachten sich Maschinenhersteller verpflichten.
Was ist eigentlich eine Maschine?
- Maschinen
- Sicherheitsbauteile
- austauschbare Ausrüstung
Diese Produkte werden wie Maschinen bewertet und fallen ebenfalls unter die MRL:
- Seile, Ketten und Gurte
- unvollständige Maschinen
- abnehmbare Gelenkwellen
- Lastaufnahmemittel
- Baustellenaufzüge zur Beförderung von Personen oder Gegenständen
Entsprechend der MRL muss eine Maschine unter anderem diesen Anforderungen entsprechen:
- elektrische und mechanische Sicherheit
- funktionale Sicherheit
- sichere Bedienung muss gewährleistet sein
- reibungslos funktionierende Sicherheits- und Schutzeinrichtungen
Verstöße haben strafrechtliche Konsequenzen
Weitere offene Fragen beantworten wir Ihnen und Ihren Mitarbeiter:innen gern in einem unverbindlichen beratenden Telefonat oder Videocall.
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