Wenn Sie Hersteller einer Maschine sind, müssen Sie für diese eine Betriebsanleitung zur Verfügung stellen – so schreibt es Artikel 10 Absatz 7 der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 (MVO) vor, die ab dem 20. Januar 2027 die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ablöst. Die Betriebsanleitung informiert Leser:innen darüber, wie sie die Maschine über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg sachgerecht und sicher verwenden können. Aber welche Informationen muss eine Betriebsanleitung nach der neuen MVO eigentlich enthalten?
Die Erstellung von Betriebsanleitungen für Maschinen ist sehr komplex
Benutzerhandbücher zu erstellen ist eine komplexe Angelegenheit: Die Maschinenverordnung (MVO) setzt mit einer Vielzahl von Anforderungen hohe Hürden. So muss die Person, die die Betriebsanleitung erstellt, nicht nur fit in technischer Kommunikation sein. Sie sollte auch Kenntnisse in den Bereichen Konformität, Produkthaftung und Technik haben.
Mindestinformationen einer Betriebsanleitung für Maschinen nach der MVO
Nach Anhang III, Abschnitt 1.7.4.2 der MVO müssen Betriebsanleitungen für Maschinen umfassende Informationen enthalten. Die wichtigsten Kategorien sind:
Grundlegende Informationen:
- Firmenname und Anschrift des Herstellers und seines Bevollmächtigten
- Maschinenbezeichnung entsprechend Typenschild (ausgenommen Seriennummer)
- Allgemeine Beschreibung mit technischen Daten und Funktionsbeschreibung
- EU-Konformitätserklärung – entweder als Kopie beigefügt oder als Internetadresse bzw. maschinenlesbarer Code, unter dem sie gemäß Artikel 10 Absatz 8 MVO zugänglich ist
Technische Dokumentation:
- Zeichnungen, Schaltpläne, Beschreibungen für Verwendung, Wartung und Instandhaltung
- Arbeitsplatzbeschreibung (Bedienstand, Leitwarte, Führerhaus etc.)
- Montage- und Aufbauanweisungen mit Anschluss der Maschine inkl. Zeichnungen
- Installationsvorschriften zur Verminderung von Lärm und Vibration
Handlungsanweisungen:
- Inbetriebnahme mit Anweisungen zur Übergabe in betriebsbereitem Zustand
- Bedienung bei verschiedenen Zuständen (Betrieb, Transport, Montage, Demontage, Prüfung, Störung)
- Wartungsarbeiten mit Wartungs- und Einrichtungsanweisungen
- Störung: Vorgehen zum Lösen von Blockierungen
- Rettungsmaßnahmen: Informationen über die erforderlichen Vorkehrungen, Geräte und Mittel
Sicherheitsinformationen:
- Schutzmaßnahmen mit Anweisungen zu Schutzvorkehrungen und PSA
- Restrisiken die trotz inhärenter Konstruktion und Schutzmaßnahmen verbleiben
- Handlungsbezogene Sicherheitshinweise für alle Lebensphasen
- Piktogramme für Warn-, Gebots- und Verbotsschilder
Weitere Angaben:
- Werkzeuge, die an der Maschine angebracht sind
- Ersatzteile mit Spezifikation und ausgehenden Gefahren
- Massenangabe statt „Gewicht“ – Vorgabe der neuen MVO
- Luftschallemission, gemessen an der Maschine oder vergleichbaren Maschinen
- Strahlungsangaben für Personen mit medizinischen Implantaten
- Bei geräuschmindernden Maschinen Angaben zur ordnungsgemäßen Montage
- Bei Emissionen gefährlicher Stoffe detaillierte Angaben zu Auffang- und Filtereinrichtungen
Harmonisierte Normen als Leitfaden für Betriebsanleitungen
DIN EN ISO 20607: Die Norm für Betriebsanleitungen
Die DIN EN ISO 20607 „Sicherheit von Maschinen – Betriebsanleitung – Allgemeine Gestaltungsgrundsätze“ ist seit Oktober 2019 verfügbar und liefert hilfreiche Informationen zur Erstellung von Betriebsanleitungen für Maschinen. Sie behandelt den sicherheitsrelevanten Inhalt der Betriebsanleitung und definiert Gliederung, Struktur und Darstellung unter Berücksichtigung aller Lebensphasen.
Wichtiger Hinweis: Neben der DIN EN ISO 20607 zur allgemeinen Gestaltung können weitere Sicherheitsgrundnormen (Typ-B) und speziell Maschinensicherheitsnormen (Typ-C) weitere Vorgaben zum Inhalt der Betriebsanleitung geben.
Wichtige Aspekte der DIN EN ISO 20607:
- Behandelt den sicherheitsrelevanten Inhalt der Betriebsanleitung
- Definiert Gliederung, Struktur und Darstellung unter Berücksichtigung aller Lebensphasen
- Eingeschränkte Konformitätsvermutung: Nur die Abschnitte 4 und 5 (mit Ausnahme von Abschnitt 4.11) lösen die Konformitätsvermutung aus
- Ergänzt die Anforderungen der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230, Anhang III, 1.7.4.2 (außer Buchstabe u – Lärmemissionen)
- Bezieht sich auf die DIN EN ISO 12100 (Grundnorm für Maschinensicherheit und Risikobeurteilung)
IEC/IEEE 82079-1: Die Grundlage für technische Dokumentation
Die IEC/IEEE 82079-1 „Erstellen von Gebrauchsanleitungen“ ist die Arbeitsbasis für Technische Redakteure und legt Mindestanforderungen als Stand der Technik fest. Sie behandelt:
- Verständlichkeit, Inhalt und Struktur von Anleitungen
- Gestaltung und Sprache
- Allgemeine Prinzipien für alle Produktarten
- Grundsätze und allgemeine Anforderungen
Kombination beider Normen:
Die harmonisierte Norm DIN EN ISO 20607 löst gegenüber der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 eine eingeschränkte Konformitätsvermutung aus (nur Abschnitte 4 und 5, mit Ausnahme von Abschnitt 4.11) und führt die Mindestanforderungen aus. Wenn es speziell um die Sprache und Formulierung der Anleitung geht, kann die IEC/IEEE 82079-1 herangezogen werden.
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Die Konformitätsvermutung ist die Annahme, dass die Maschine den aktuellen Stand der Technik erfüllt und somit den Anforderungen aus den Richtlinien gerecht wird.
Weitere relevante Normen für die Betriebsanleitung
Sicherheitskennzeichnung:
- DIN ISO 3864 / ISO 7010: Warn-, Gebots- und Verbotsschilder
- ANSI Z535: Aufbau von Sicherheitshinweisen nach dem SAFE-Prinzip
Digitale Betriebsanleitungen nach der MVO
Die MVO schafft einen modernen Rechtsrahmen und ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die ausschließliche Bereitstellung digitaler Anleitungen (Artikel 10 Absatz 7 MVO):
- Digitale Bereitstellung: offiziell möglich, wenn der Zugriffsweg (z. B. per QR-Code oder Internetadresse) auf der Maschine, der Verpackung oder in einem Begleitdokument angegeben wird. Format ermöglicht Ausdrucken, Herunterladen und Speichern auf einem elektronischen Gerät
- Verfügbarkeit: mindestens 10 Jahre nach Inverkehrbringen bzw. über die voraussichtliche Lebensdauer der Maschine online verfügbar
- Papier-Option: kostenlose Bereitstellung binnen eines Monats auf Kundenwunsch
- Endverbraucher-Regel: Bei nicht-professionellen Nutzer:innen müssen die sicherheitsrelevanten Informationen weiterhin in Papierform bereitgestellt werden
- Beiblatt in Papierform: Wird die Betriebsanleitung digital bereitgestellt, muss auf der Maschine oder dem dazugehörigen Produkt selbst, der Verpackung oder mittels Beiblatt erklärt werden, wie und wo der Nutzer Zugang zur Anleitung erhält.
Unser Beiblatt für Betriebsanleitungen nach MVO zeigt, wie eine solche Kurzanleitung MVO-konform aufgebaut sein muss.
Eine Betriebsanleitung muss verständlich sein!
Neben allen rechtlichen und formalen Anforderungen muss eine Betriebsanleitung für die/den Anwender:in vor allem eines sein: verständlich. Neben einfachen Sätzen kommt es hier besonders auch auf die Verwendung technisch korrekter Fachbegriffe und standardisierter Formulierungen an.
Hilfreiche Gestaltungselemente:
- Piktogramme und Zeichnungen zur einfachen Darstellung
- Chronologische Handlungsanweisungen statt wirrer Umschreibungen im Fließtext
- Tabellen und Aufzählungen für übersichtliche Darstellung
- Grafiken zur Veranschaulichung komplexer Sachverhalte
- Strukturierte Gliederung nach Lebensphasen der Maschine
Fazit vom CE-Experten
Zusammengefasst ist die Betriebsanleitung ein sehr umfassendes Dokument, bei dem Einfachheit, Vollständigkeit und formale Korrektheit unabdingbar sind. Mit der MVO ab 2027 kommen zusätzliche Möglichkeiten für die digitale Bereitstellung hinzu, die jedoch sorgfältig geplant werden sollten – insbesondere die Pflicht zum Papier-Beiblatt bei rein digitaler Anleitung darf dabei nicht übersehen werden.
Gerne unterstützen wir Sie mit Rat und Tat bei der Erstellung der Betriebsanleitung und der vollständigen Technischen Dokumentation für Ihre spezielle Maschine oder Anlage.