Wer eine Maschine baut, hat damit Folgendes im Sinn: Material oder ein bereits fertiger Gegenstand wird in diese hineingegeben und mit Hilfe eines technischen Antriebssystems durch mechanische Vorgänge verändert. Am Ende des Prozesses erhält ein Betreiber also ein neues Produkt. Dieses ist entweder fertig zur Vermarktung oder wird in einer weiteren Maschine erneut verändert. Da Maschinen unter erheblicher Krafteinwirkung und im Betrieb immer wieder mit verbleibenden Restrisiken arbeiten, müssen sie für ihre Anwender:innen so sicher im Umgang wie möglich sein. Mit der CE-Kennzeichnung dokumentiert ein Hersteller deshalb, dass seine Maschine zum Zeitpunkt der Übergabe an einen Käufer allen gültigen Normen, Richtlinien und Gesetzen in puncto Sicherheit entspricht.
Sicherheit für unvollständige Maschinen
Nun gibt es aber auch technische Komponenten, die für sich alleine die Funktion einer Maschine nicht erfüllen können. Trotzdem sind sie dafür vorgesehen, in einer Maschine verbaut zu werden, damit diese ihren Zweck erfüllen kann. Solche Komponenten werden als unvollständige Maschinen bezeichnet. Typische Beispiele sind hier Antriebssysteme, Greifer oder Getriebe. Tatsächlich gilt auch eine Maschine ohne notwendigen Antrieb als unvollständig. In vielen Fällen ist die Abgrenzung nicht eindeutig bestimmbar. Ob es sich bei einem Bauteil also um eine unvollständige Maschine handelt, kann ein Hersteller deshalb unter anderem mit Hilfe der Europäischen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ermitteln. Auch an den Schnittstellen von unvollständigen Maschinen und vollständigen Maschinen ergeben sich Gefährdungen. Diese müssen ebenfalls dokumentiert und bestmöglich minimiert werden. Um die Sicherheit gegenüber Behörden zu bescheinigen, müssen Hersteller unvollständiger Maschinen eine sogenannte Einbauerklärung mit Inbetriebnahme vorlegen können.
Wichtig: Eine unvollständige Maschine definiert sich dadurch, dass sie alleine (ohne etwa den Einbau eines weiteren Maschinenteils) nicht ihre vorgesehene Funktion erfüllen kann.
Bewertung unvollständiger Maschinen
Vollständige Dokumentation ist Pflicht
Merkblatt PDF Einbauerklärung vs. Konformitätserklärung
Im folgenden PDF habe ich die wichtigsten Punkte zum Thema Einbauerklärung oder Konformitätserklärung kurz zusammengefasst. Auch, wenn Sie sich zunächst einmal nur grob über das Thema Einbauerklärung / unvollständige Maschine informieren wollen, kann dieses Beispiel-PDF ein erster Anhaltspunkt sein.
Laden Sie sich hier das PDF als Merkblatt zum Thema: „Wann wird eine Einbauerklärung benötigt?“ herunter.
Sind Sie sich unsicher, ob Ihr Bauteil eine unvollständige Maschine ist? Dann fragen Sie mich! Als Experte rund um das Thema CE-Kennzeichnung und Maschinensicherheit gebe ich Ihnen zuverlässige Auskunft. Gerne unterstütze ich Sie bei der Erstellung der Einbauerklärung für Ihre unvollständige Maschine im Rahmen der Technischen Dokumentation.
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