Wann wird eine Einbauerklärung benötigt?

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Wann wird eine Einbauerklärung benötigt?

Wer eine Maschine baut, hat damit Folgendes im Sinn: Material oder ein bereits fertiger Gegenstand wird in diese hineingegeben und mit Hilfe eines technischen Antriebssystems durch mechanische Vorgänge verändert. Am Ende des Prozesses erhält ein Betreiber also ein neues Produkt. Dieses ist entweder fertig zur Vermarktung oder wird in einer weiteren Maschine erneut verändert. Da Maschinen unter erheblicher Krafteinwirkung und im Betrieb immer wieder mit verbleibenden Restrisiken arbeiten, müssen sie für ihre Anwender:innen so sicher im Umgang wie möglich sein. Mit der CE-Kennzeichnung dokumentiert ein Hersteller deshalb, dass seine Maschine zum Zeitpunkt der Übergabe an einen Käufer allen gültigen Normen, Richtlinien und Gesetzen in puncto Sicherheit entspricht.

Inhaltsverzeichnis
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    Sicherheit für unvollständige Maschinen

    Nun gibt es aber auch technische Komponenten, die für sich alleine die Funktion einer Maschine nicht erfüllen können. Trotzdem sind sie dafür vorgesehen, in einer Maschine verbaut zu werden, damit diese ihren Zweck erfüllen kann. Solche Komponenten werden als unvollständige Maschinen bezeichnet. Typische Beispiele sind hier Antriebssysteme, Greifer oder Getriebe. Tatsächlich gilt auch eine Maschine ohne notwendigen Antrieb als unvollständig. In vielen Fällen ist die Abgrenzung nicht eindeutig bestimmbar. Ob es sich bei einem Bauteil also um eine unvollständige Maschine handelt, kann ein Hersteller deshalb unter anderem mit Hilfe der Europäischen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ermitteln. Auch an den Schnittstellen von unvollständigen Maschinen und vollständigen Maschinen ergeben sich Gefährdungen. Diese müssen ebenfalls dokumentiert und bestmöglich minimiert werden. Um die Sicherheit gegenüber Behörden zu bescheinigen, müssen Hersteller unvollständiger Maschinen eine sogenannte Einbauerklärung mit Inbetriebnahme vorlegen können.

    Wichtig: Eine unvollständige Maschine definiert sich dadurch, dass sie alleine (ohne etwa den Einbau eines weiteren Maschinenteils) nicht ihre vorgesehene Funktion erfüllen kann.

    Bewertung unvollständiger Maschinen

    Dazu durchläuft der Hersteller einen Prozess, der mit dem Konformitätsbewertungsverfahren vergleichbar ist. Die einzelnen Schritte finden sich in Artikel 13 der Maschinenrichtlinie. Tatsächlich unterscheiden sie sich nur teilweise von denen der Konformitätsbewertung. Sogar eine Risikobeurteilung gehört dazu. Entscheidend für die Einbauerklärung ist das Inbetriebnahmeverbot: Damit erklärt der Hersteller, dass der Betrieb einer unvollständigen Maschine untersagt ist, solange keine übergeordnete Konformität für die Gesamtmaschine bescheinigt wurde. Um eine unvollständige Maschine aber allen Sicherheitsbestimmungen entsprechend auch in eine vollständige Maschine zu integrieren, benötigt der Hersteller umfassende Informationen zu ihrer Montage. Dazu muss der Hersteller der unvollständigen Maschine unbedingt eine Montageanleitung mitliefern. Es ist selbsterklärend, dass diese in der europäischen Amtssprache des Kunden verfasst sein muss.

    Vollständige Dokumentation ist Pflicht

    Sobald eine unvollständige Maschine in einer voll funktionsfähigen Maschine eingebaut wurde, gehört die Einbauerklärung zur technischen Dokumentation der Gesamtmaschine. Auf Anfrage von Behörden oder anderen Instanzen muss diese gemeinsam mit Konformitätserklärung und Risikobeurteilung vorgelegt werden können. Der Lieferant der unvollständigen Maschine steht hier also in der Pflicht. Auftraggeber sind daher gut beraten, unvollständige Maschinen ohne Einbauerklärung erst gar nicht zu akzeptieren. Finanzielle Folgen daraus entstehen dann oft beim Lieferanten der Maschine, indem vertraglich vereinbarte Zahlungen vom Auftraggeber einbehalten werden können.
     

    Merkblatt PDF Einbauerklärung vs. Konformitätserklärung

    Im folgenden PDF habe ich die wichtigsten Punkte zum Thema Einbauerklärung oder Konformitätserklärung kurz zusammengefasst. Auch, wenn Sie sich zunächst einmal nur grob über das Thema Einbauerklärung / unvollständige Maschine informieren wollen, kann dieses Beispiel-PDF ein erster Anhaltspunkt sein.

    Sind Sie sich unsicher, ob Ihr Bauteil eine unvollständige Maschine ist? Dann fragen Sie mich! Als Experte rund um das Thema CE-Kennzeichnung und Maschinensicherheit gebe ich Ihnen zuverlässige Auskunft. Gerne unterstütze ich Sie bei der Erstellung der Einbauerklärung für Ihre unvollständige Maschine im Rahmen der Technischen Dokumentation.

    Kay Knorre

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