Wer eine Maschine oder eine Anlage kauft kann sich sicher sein: Mit der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller, dass diese zum Zeitpunkt der Aushändigung alle erforderlichen Normen, Verordnungen, Richtlinien und Gesetze mit Blick auf die Sicherheit erfüllt. So sieht es das deutsche Produktsicherheitsgesetz vor, um die Gesundheit von Mitarbeiter:innen im Betrieb bestmöglich zu schützen.
Da jedoch trotz aller Vorsicht und Sicherheitsmaßnahmen Restrisiken verbleiben, kommt es im betrieblichen Alltag gelegentlich zu Arbeitsunfällen. Die meisten verlaufen glimpflich; doch was, wenn es zu einem Arbeitsunfall mit schwerwiegenden Folgen oder sogar einem Todesfall kommt? Wer haftet dann eigentlich?
Fokus liegt zunächst auf Betreiber
Wichtig: Der Betreiber einer Maschine haftet in der Regel für alle Unfälle innerhalb seines Betriebs, die durch den Hersteller der Maschine in der Technischen Dokumentation (etwa in Form von Hinweisen) berücksichtigt wurden.
Hersteller müssen Risikobeurteilung vorweisen können
Betreiber wird selbst zum Hersteller
Als Betreiber einer Maschine muss man sich vor einem Maschinenumbau mit der Frage auseinandersetzen, ob es sich dabei um eine sogenannte wesentliche Veränderung handelt oder nicht. Die Unterscheidung kann erhebliche Folgen nach sich ziehen.
Steht ein Maschinenumbau ins Haus, helfen wir Ihnen gerne bei der Beurteilung der wesentlichen Veränderung, möglichen Maßnahmen zur Risikominderung und der CE-Kennzeichnung bei Umbau von Maschinen weiter.
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