Wer eine Maschine oder eine Anlage kauft kann sich sicher sein: Mit der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller, dass diese zum Zeitpunkt der Aushändigung alle erforderlichen Normen, Verordnungen, Richtlinien und Gesetze mit Blick auf die Sicherheit erfüllt. So sieht es das deutsche Produktsicherheitsgesetz vor, um die Gesundheit von Mitarbeiter:innen im Betrieb bestmöglich zu schützen.
Da jedoch trotz aller Vorsicht und Sicherheitsmaßnahmen Restrisiken verbleiben, kommt es im betrieblichen Alltag gelegentlich zu Arbeitsunfällen. Die meisten verlaufen glimpflich; doch was, wenn es zu einem Arbeitsunfall mit schwerwiegenden Folgen oder sogar einem Todesfall kommt? Wer haftet dann eigentlich?
Fokus liegt zunächst auf Betreiber
Wichtig: Der Betreiber einer Maschine haftet in der Regel für alle Unfälle innerhalb seines Betriebs, die durch den Hersteller der Maschine in der Technischen Dokumentation (etwa in Form von Hinweisen) berücksichtigt wurden.
Hersteller müssen Risikobeurteilung vorweisen können
Betreiber wird selbst zum Hersteller
Weitere offene Fragen beantworte ich Ihnen und Ihren Mitarbeiter:innen gern in meinem Workshop zum Thema CE-Kennzeichnung.
- Was Importeure bei Maschinen aus dem Nicht-EU-Ausland beachten müssen - 4. September 2023
- Inbetriebnahme von Maschinen: wann ist der Zeitpunkt des Gefahrenübergangs? - 14. August 2023
- CE-Koordinator und HSE-Inspektor: wichtige Akteure im Zusammenspiel von Herstellern und Betreibern von Maschinen und Anlagen - 5. Juni 2023