Welche Veränderungen von Maschinen gelten als wesentliche Veränderungen?

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Welche Veränderungen von Maschinen gelten als wesentliche Veränderungen?

Maschinen (vor allem solche, die in der Industrie genutzt werden) setzen sich aus mehreren Baugruppen sowie Bauteilen zusammen. Eine Anlage besteht wiederum aus mehreren miteinander verschalteten Maschinen. Maschinenhersteller und die jeweiligen Zulieferer sind im Europäische Wirtschaftsraum (EWR) verpflichtet, bei Maschinen vor dem Inverkehrbringen ein sogenanntes Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen. Mit dem CE-Kennzeichen, gewährleisten sie, dass die Maschine den Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen entspricht und somit nach dem Stand der Technik sicher ist. Wenn nach dem Inverkehrbringen Bauteile ausgetauscht werden, Umbauten vorgenommen werden oder ganze Maschinen aus einer Anlage ausgetauscht werden, stellt sich somit die Frage: Was passiert mit der Konformität der Maschine? Ist die Gewährleistung des Herstellers weiterhin vorhanden? Wie gehe ich am besten vor, wenn ich Maschinen oder Anlage verändern will?

Inhaltsverzeichnis
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    Was Betreiber bei einem Maschinenumbau beachten müssen

    Wer Maschinen für seine betrieblichen Prozesse einsetzt, kann sich bei der Übernahme sicher sein: Laut deutschem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) müssen diese bei Inverkehrbringen über eine CE-Kennzeichnung verfügen. Dafür ist der Hersteller verantwortlich. Mit der CE-Kennzeichnung bescheinigt er, dass eine Maschine zum Zeitpunkt des Markteintritts allen aktuell gültigen Normen, Richtlinien und Gesetzen in puncto Sicherheit entsprach. Immerhin spielt die betriebliche Sicherheit eine zentrale Rolle – nicht zuletzt, wenn es um Haftungsfragen geht.
     

    Oft sieht sich ein Betreiber im Laufe der Jahre aber vor die Herausforderung gestellt, Umbauten an der Maschine vorzunehmen. Das kann der Fall sein, wenn die Maschine modernisiert oder technisch aufgerüstet werden muss. Manchmal dient ein Umbau auch der Effizienzsteigerung von Produktionsprozessen. Doch Vorsicht: Sie dürfen die Modifizierung der Maschine als Betreiber nicht ohne weiteres vornehmen. Verändern Sie deren Aufbau oder Funktionsweise, können Sie selbst rechtlich gesehen zum Hersteller werden – und sind in diesem Fall auch für die Konformität der Maschine verantwortlich.

    Liegt bei einem Umbau eine wesentliche Veränderung vor oder nicht?

    Bevor Sie ein Teil an Ihrer Maschine austauschen, müssen Sie sorgfältig unterscheiden: Verbauen Sie nur ein identisches Ersatzteil, oder verändern Sie die ursprüngliche Maschine? Das könnte z.B. sein, wenn ein Ersatzteil nicht dem Original entspricht.

    Handelt es sich überhaupt um den Umbau einer Maschine oder nur um einen reinen Ersatzteiltausch?

    Bevor Sie ein Teil an Ihrer Maschine austauschen, müssen Sie in jedem Fall sorgfältig unterscheiden: Verbauen Sie lediglich ein identisches Ersatzteil, ohne die Konformität zu verlieren, oder verändern Sie die ursprüngliche Maschine durch einen Umbau? Das könnte beispielsweise schon der Fall sein, wenn ein Ersatzteil nicht dem Original entspricht.

    Maschinenumbau: ist die Änderung wesentlich oder nicht wesentlich?

    Bereits vor der Planung eines Umbaus müssen Sie sich als Betreiber einer Maschine mit der Überlegung auseinandersetzen, ob es sich dabei um eine sogenannte wesentliche oder unwesentliche Veränderung handelt. Dieser Schritt ist von zentraler Bedeutung, denn die Unterscheidung kann erhebliche Folgen nach sich ziehen:
    Stellen Sie fest, dass Ihr Umbau als wesentliche Veränderung beurteilt wird, müssen Sie Ihre komplette Maschine nach den aktuell gültigen Gesetzen, Richtlinien und Normen komplett neu bewerten. Was bedeutet das für Sie? Nichts Gutes, denn die Kosten für den Umbau können unter Umständen so hoch wie der Preis einer ganz neuen Maschine sein.
     
    Handelt es sich jedoch um eine nicht wesentliche Änderung, müssen Sie ausschließlich den Bereich des Umbaus bewerten. Dabei ist häufig nur ein vergleichsweise kleiner Teil der gesamten Maschine betroffen.
     
    Noch komplexer gestaltet sich die Beurteilung von wesentlichen oder nicht wesentlichen Veränderungen bei Maschinen in einem Anlagenverbund: Hier gilt es zu prüfen, ob der geplante Umbau einer einzelnen Maschine auch vor- und nachgeschaltete Maschinen betrifft. Der Worst Case: Ihr Umbau beeinflusst Ihre komplette Anlage.

    Flussdiagramm hilft bei der Beurteilung – Wesentliche Veränderung einer Maschine oder nicht?

    Wenn Sie eine erste Entscheidungshilfe benötigen, ob der geplante Umbau Ihrer Maschine eine wesentliche oder eine nicht wesentliche Veränderung ist, hilft Ihnen das folgende Flussdiagramm als PDF zum Download. Darin finden Sie verschiedene relevante Fragen, deren Beantwortung mit Ja oder Nein eine entsprechende Einschätzung erlaubt.

     

    Wesentliche und unwesentliche Veränderungen

    Veränderungen, also Prozesse des Umbaus einer Einheit, können bei Maschinen und Anlagen auf verschiedenen Ebenen vom einzelnen Bauteil bis zur vollständigen Maschine erfolgen. Entscheidend ist hierbei weniger, wie umfangreich der Umbau ist. Vielmehr ist relevant, ob die Veränderung Einfluss auf das Sicherheitsniveau der Maschine oder Anlage hat, genauer, ob sie dieses verschlechtert oder nicht. Wird zum Beispiel ein Sicherheitsbauteil einer Maschine gewechselt und das neue Bauteil verschlechtert aufgrund gewisser Unterschiede zu seinem Vorgänger das Sicherheitsniveau, dann handelte es sich hierbei eher um eine wesentliche Änderung, als wenn eine ganze Maschine in einem Anlagenverbund durch ein Ersatzgerät ausgetauscht würde, das exakt die gleichen Spezifikationen besitzt.

    ➔ nützliche Informationen der BAuA zum Interpretationspapier „Wesentliche Veränderung von Maschinen“ hinsichtlich der Anwendung der Maschinenrichtlinie auf umgebaute Maschinen.

     

    Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) war beteiligt an der Erstellung des Interpretationspapiers, das als amtliche Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlicht wurde.

    Ein verschlechtertes oder aber nicht unmittelbar einzuschätzendes Sicherheitsniveau kann zur Folge haben, dass die Maschine oder Anlage nicht mehr den durch die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz erfüllt. Deshalb ist im Falle wesentlicher Änderungen ein erneutes vollständiges Konformitätsbewertungsverfahren vorgesehen, bei dem die wesentlich veränderte Maschine oder Anlage wie ein neues (unbewertetes) Produkt behandelt wird. Der Maschinenbetreiber tritt hier in der Funktion eines Herstellers auf, der für die von ihm veränderte Maschine haftet.

    Wenn eine technische Überholung oder Modernisierung ansteht, kann es sein, dass ein Betreiber seine Maschine umbaut. In diesem Fall wird er jedoch selber zum Hersteller und muss sich seinerseits mit dem Thema Konformität auseinandersetzen.

    Wesentliche Veränderung einer Maschine

    Eine wesentliche Veränderung auf Maschinenebene findet statt, wenn eines oder mehrere Bauteile ausgewechselt werden und sich dadurch das Sicherheitsniveau der betreffenden Maschine verschlechtert. Wesentliche Veränderungen treten bei einem Umbau einer Maschine zwecks Modernisierung auf, wenn Maschinenbauteile durch Bauteile ersetzt werden, die ihre zugewiesenen Funktionen zwar effizienter erfüllen, unter Umständen jedoch größere Gefahrenpotenziale besitzen als die vorherigen Maschinenbauteile.

    Hinweis: In manchen Fällen, können relativ kleine sicherheitstechnische Massnahmen beim Maschinenumbau einen Betreiber vor teuren Folge-Maßnahmen bewahren, die sich durch ein verschlechtertes Sicherheitsniveau und die wesentliche Veränderung ihrer Maschine ergeben würden. Hier ist es ratsam, im Vorfeld einen technisch versierten CE Berater hinzuzuziehen.

    Wesentliche Veränderung einer Anlage

    Eine wesentliche Veränderung auf Anlagenebene ergibt sich dann, wenn eine Maschine innerhalb eines Anlagenverbunds verändert oder ausgetauscht wird und sich dadurch das Sicherheitsniveau der gesamten Anlage verschlechtert. Wird eine mit anderen Maschinen verbundene Maschine wesentlich verändert beziehungsweise wird sie gegen ein nicht identisches Modell ausgetauscht, hat dies meist Auswirkungen auf den gesamten Anlagenverbund. Auch das Hinzufügen einer weiteren Maschine zu einer Anlage, etwa zur Optimierung von Produktionsabläufen, kann eine solche wesentliche Veränderung einer Anlage darstellen.

    Beurteilung einer wesentlichen Veränderung von Maschinen: Es geht ums Sicherheitsniveau!

    Zur Beurteilung einer wesentlichen Veränderung von Maschinen muss man sich an die Beurteilung des Sicherheitsniveaus von Maschinen halten.

    Grundsätzlich gilt:

    • Bleibt das Sicherheitsniveau durch den Umbau einer Maschine gleich oder verbessert sich ➔ Keine wesentliche Veränderung
    • Verschlechtert sich das Sicherheitsniveau durch einen Umbau ➔ Wesentliche Veränderung ➔ Ziel ist es dann, durch zusätzliche und/oder geänderte Schutzeinrichtungen den Zustand „Keine wesentliche Veränderung“ zu erreichen.
    • Bleibt das Sicherheitsniveau gleich oder verbessert sich ➔ nicht wesentliche Veränderung

    In der Praxis kann die Differenzierung zwischen wesentlich oder nicht wesentlichen Veränderungen schwierig sein. Bei komplexen Sachverhalten lohnt es sich in einer Risikobeurteilung die Auswirkungen eines Umbaus genau anzusehen und zu bewerten, ob sich die Gefährdung der Maschine verändert.

    Mit meiner langjährigen Expertise im Bereich Maschinensicherheit unterstütze ich Sie gern als externer CE-Berater rund um die Themen der Risikobeurteilung, CE-Kennzeichnung und Technischen Dokumentation. Gern beurteile ich die Veränderung Ihrer umgebauten Maschine oder Anlage und gebe Rat zur günstigsten und sichersten Ausführung eines Maschinenumbaus.

    Kay Knorre

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