In vielen Betrieben werden Maschinen zu Produktionsanlagen zusammengefügt, um Prozesse zu automatisieren. Umgangssprachlich spricht man hier von „verketteten Anlagen“. Eine solche Gesamtheit von Maschinen muss den europäischen Standards zur Maschinensicherheit genügen, ebenso wie eine Einzelmaschine, und benötigt daher ein eigenes Konformitätsbewertungsverfahren. In diesem Blogartikel erklären wir, ab wann mehrere Maschinen als Gesamtheit gelten und welche wichtigen Aspekte Maschinenhersteller und Betreiber dabei beachten sollten.
Was ist eine Gesamtheit von Maschinen?
Die Gesamtheit von Maschinen bezieht sich auf mehrere Einzelmaschinen, die zusammenarbeiten, um einen bestimmten Prozess zu erfüllen. Laut der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Artikel 2, Buchstabe a, 4. Gedankenstrich bzw. Paragraph 2 Nummer 2 Buchstabe a der Maschinenverordnung, ist
„– eine Gesamtheit von Maschinen […] oder von unvollständigen Maschinen […], die, damit sie zusammenwirken, so angeordnet sind und betätigt werden, dass sie als Gesamtheit funktionieren.“
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) war beteiligt an der Erstellung des Interpretationspapiers, das als amtliche Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlicht wurde.
Wie beurteile ich, ob es sich bei meiner Produktionsanlage um eine – oder auch mehrere – Gesamtheit(en) von Maschinen handelt?
Das Interpretationspapier des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Länder zu Maschinenanlagen erläutert ausführlich, was unter der Definition der Gesamtheit von Maschinen/Maschinenanlagen zu verstehen ist.
Beim Maschinenanlagen kommt es nach der Maschinenrichtlinie darauf an, ob die einzelnen Komponenten der Anlage:
- Zusammenhängend als Einheit angeordnet sind und
- Prozesstechnisch/funktional miteinander verbunden sind und
- Steuerungstechnisch mittels übergeordneter Steuerung miteinander verbunden sind und
- Sicherheitstechnische eine Einheit bilden.
Die Erfüllung aller dieser vier Bedingungen ist Voraussetzung, dass miteinander verbundene Maschinen/unvollständige Maschinen als Gesamtheit von Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie gelten.
Hinweis: Die Definition von „Gesamtheiten von Maschinen“ schließt nicht zwingend eine vollständige Industrieanlage ein, die aus einer großen Anzahl von Maschinen und unvollständige Maschinen besteht. Solche Großanlagen können nach der MRL in Teilbereiche untergliedert werden, die selbst als „Gesamtheiten von Maschinen“ betrachtet werden können.
Wer führt die Bewertung der Gesamtheit von Maschinen durch?
Die Bewertung einer Gesamtheit von Maschinen oder auch mehrerer Gesamtheiten von Maschinen im Sinne von Teilbereichen von Anlagen ist ein komplexer Prozess, der sorgfältig durchgeführt werden sollte und wenn möglich schon bei der Planung berücksichtigt werden sollte. Hersteller und Maschinenbetreiber sollten sich der verschiedenen technischen und rechtlichen Aspekte bewusst sein, die bei der Bewertung zu berücksichtigen sind, um die Sicherheit und Effizienz sowie die CE-Konformität ihrer Anlagen zu gewährleisten. Besteht die Expertise im Haus, können Hersteller oder Betreiber von Maschinen die Bewertung der Gesamtheit von Maschinen selbst durchführen. In vielen Fällen wird allerdings ein zertifizierter CE-Koordinator mit dieser Aufgabe betraut. Zum einen um „auf Nummer sicher“ bei der CE-Kennzeichnung zu gehen, zum anderen, um Zeit, Geld und Nerven zu sparen.
Wie läuft die Bewertung einer Gesamtheit von Maschinen ab?
Die Bewertung der Gesamtheit von Maschinen erfolgt in mehreren Schritten. Zunächst wird untersucht, ob ein produktionstechnischer und/oder sicherheitstechnischer Zusammenhang zwischen den Einzelmaschinen besteht. Hierbei werden sowohl technische als auch betriebliche Aspekte berücksichtigt.
Die Schnittstellen zwischen den Maschinen werden untersucht, um sicherzustellen, dass sie sicher miteinander verbunden sind. Dies umfasst die Überprüfung von Not-Aus-Funktionen und anderen sicherheitsrelevanten Aspekten.
Das Ergebnis der Bewertung auf Gesamtheit von Maschinen wird zum Schluss dokumentiert und ggf. mit einem Maßnahmenkatalog versehen.
Kriterien zur Beurteilung einer Gesamtheit von Maschinen
Um zu entscheiden, ob mehrere Maschinen oder unvollständige Maschinen als Gesamtheit fungieren, sind mehrere Entscheidungsschritte zu beachten:
1. Prozesstechnischer Zusammenhang
Ein produktionstechnischer Zusammenhang besteht, wenn die Maschinen so angeordnet sind, dass sie zusammenarbeiten, um ein gemeinsames Ziel zu erreichen. Es genügt nicht, wenn Maschinen lediglich über den Stofffluss miteinander verbunden sind. Eine Gruppe von Maschinen, die unabhängig voneinander arbeitet, gilt nicht als Gesamtheit.
2. Sicherheitstechnischer Zusammenhang
Sicherheitstechnischer Zusammenhang ist immer dann gegeben, wenn ein Ereignis (z.B. Bahnriss, Materialstau, Überfüllung von Behältern etc.), Gefährdungen von Maschine A auf Maschine B und andersherum übertragen werden.
Dann müssen übergeordnete sicherheitstechnische Maßnahmen für die Gesamtheit von Maschinen getroffen werden, z.B. durch eine Sicherheitssteuerung oder über nicht zu ihr gehörende Sicherheitsbauteile, wie feststehende trennende Schutzeinrichtungen, welche die Sicherheit der Anlage verwirklichen.
Achtung: Werden Einzelmaschinen ausschließlich durch einen gemeinsamen Not-Halt miteinander verbunden, entsteht nicht allein durch diese Verbindung eine Gesamtheit von Maschinen.
3. Schnittstellenbewertung
Falls es weiterhin schwerfällt, zu ermitteln, ob ein sicherheitstechnischer Zusammenhang gegen ist, kann eine Risikobeurteilung helfen. Dabei kann sehr systematisch entlang der Gefährdungsliste nach EN 12100 gearbeitet werden und an jeder Schnittstelle ein potenzieller Gefahrenübergang identifiziert werden. Sind die Gefahren an diesen Schnittstellen gering und können durch einfache technische Maßnahmen auf ein akzeptables Risiko reduziert werden (z.B. durch feststehende trennende Schutzeinrichtungen, oder durch Einbindung in das Sicherheitskonzept der Einzelmaschinen), können die Maschinen auch weiterhin als Einzelmaschinen betrachtet werden.
Flussdiagramm hilft bei der Beurteilung – Gesamtheit von Maschinen oder Einzelmaschinen?
Wenn Sie eine erste Entscheidungshilfe benötigen, ob der geplante Aufbau Ihrer Produktionsanlage eine Gesamtheit von Maschinen oder doch mehrere Einzelmaschinen darstellt, hilft Ihnen das folgende Flussdiagramm als PDF zum Download. Darin finden Sie verschiedene relevante Fragen, deren Beantwortung mit Ja oder Nein eine entsprechende erste Einschätzung erlaubt.
Flussdiagramm (PDF) hilft bei der Beurteilung – Handelt es sich um eine Gesamtheit von Maschinen oder um Einzelmaschinen?
Herstellerpflichten für die Gesamtheit von Maschinen
Wenn festgestellt wird, dass eine Gesamtheit von Maschinen vorliegt, muss diese gemäß der Maschinenrichtlinie als eine Maschine betrachtet werden. Eine Gesamtheit von Maschinen unterliegt im Sinne der Maschinenrichtlinie somit allen gesetzlichen Anforderungen und Herstellerpflichten:
Übergeordnete Risikobeurteilung
Der Hersteller muss eine Risikobeurteilung und ggf. Maßnahmen zur Risikominderung durchführen, mit Fokus vor allem auf die Bewertung der Schnittstellen zwischen den verbundenen Maschinen.
Konformitätserklärung & Typenschild
Der Hersteller ist verpflichtet, eine EG-Konformitätserklärung für die Gesamtheit auszustellen und alle erforderlichen Informationen auf dem Typenschild anzubringen.
Anlagendokumentation
Alle technischen Dokumente müssen gemäß der Maschinenrichtlinie erstellt werden, einschließlich der EG-Konformitätserklärung und der Betriebsanleitung für die Gesamtheit. Betriebsanleitungen und Wartungsanleitungen zu den einzelnen Maschinen bilden hiervon einen Bestandteil, sowie ggf. Einbauerklärungen und Montageanleitungen für unvollständige Maschinen, welche in die Gesamtheit von Maschinen eingebaut wurden. Alle etwaigen Änderungen an den einzelnen Einheiten müssen in den technischen Unterlagen dokumentiert werden.
Wichtig: Wenn Betreiber mehrere Einzelmaschinen zu einer Gesamtheit verbinden, übernehmen sie die Rolle eines Herstellers und sind für ein neues Konformitätsbewertungsverfahren verantwortlich. Dies bedeutet, sie sind somit verantwortlich für die Technische Dokumentation und CE-Kennzeichnung der vorliegenden Gesamtheit von Maschinen.
Wenn eine technische Überholung oder Modernisierung ansteht, kann es sein, dass ein Betreiber seine Maschine umbaut. In diesem Fall wird er jedoch selber zum Hersteller und muss sich seinerseits mit dem Thema Konformität auseinandersetzen.
Unser Fazit
Die Bewertung und Dokumentation von Maschinen können bisweilen komplex sein, insbesondere in modernen Anlagen mit vielen vernetzten Systemen. Daher kann es vorteilhaft sein, externe Experten zu Rate zu ziehen, um sicherzustellen, dass die Einheiten der Anlage sinnvoll aufgeteilt werden und dabei alle relevanten Vorschriften eingehalten werden.
Wenn Sie mehr über die Bewertung der Gesamtheit von Maschinen erfahren möchten oder Unterstützung bei der Erstellung der erforderlichen Dokumentation benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren! Unsere Expertise kann Ihnen helfen, die Sicherheit und Effizienz Ihrer Maschinenanlagen zu gewährleisten.
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